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Das Niedersächsische Landesarchiv

Das Vorhandensein von Informationen über die Vergangenheit ist für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, die Sicherung berechtigter privater Interessen und die Forschung eine elementare Voraussetzung. Solche Informationen vorzuhalten und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen, ist die grundlegende Aufgabe von Archiven.

Das Niedersächsische Landesarchiv, das zum Geschäftsbereich der Niedersächsischen Staatskanzlei gehört, verwahrt in seinen sieben Abteilungsstandorten das einzigartige schriftliche Kulturerbe des Landes Niedersachsen aus zwölf Jahrhunderten.

Durch die Bewertung und Übernahme archivwürdiger Unterlagen von Justiz und Verwaltung bilden Archivarinnen und Archivare eine verlässliche und aussagekräftige Überlieferung. Indem das Landesarchiv diese schriftlichen Originalquellen dauerhaft verwahrt und für Bürgerinnen und Bürger zugänglich macht, schafft es die Voraussetzung für eine zuverlässige Erinnerung und für eine kritische Auseinandersetzung mit dem Vergangenen und ermöglicht es auch künftigen Generationen, ,ihre‘ Geschichte zu entdecken und kritisch zu hinterfragen.

Weitere Informationen zum Niedersächsischen Landesarchiv finden Sie unter

https://nla.niedersachsen.de/startseite/.

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