Förderung der internationalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe
FAQs zum Antragsverfahren
Allgemeines zur Antragsstellung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen, insbesondere Nichtregierungsorganisationen, Vereine und öffentliche Einrichtungen – vorrangig mit Sitz in Niedersachsen.
Was ist das Ziel der Förderung durch das Land Niedersachsen?
Die Förderung unterstützt Projekte, die zur Internationalisierung des Landes Niedersachsen beitragen. Ziel ist es, internationale Partnerschaften und Kooperationen zu stärken sowie nachbarschaftliche Beziehungen im europäischen Grenzgebiet zu pflegen und weiterzuentwickeln.
Gefördert werden Projekte in folgenden Bereichen:
- Internationale Zusammenarbeit
- Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie
- entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit im Inland
Welche thematischen Schwerpunkte verfolgt die Förderung?
Gefördert werden Projekte der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklungszusammenarbeit, die zur Erreichung der Förderziele beitragen. Dazu zählen insbesondere Vorhaben, die:
- den kulturellen und gesellschaftlichen Dialog sowie das bürgerschaftliche Engagement fördern,
- die Themen Menschenrechte, Demokratie oder Rechtstaatlichkeit reflektieren und stärken,
- den Austausch zwischen Kindern, Jugendlichen und Studierenden unterstützen,
- die schulische Bildung oder die berufliche Aus- und Fortbildung von jungen Menschen, Fach- und Führungskräften ausbauen,
- die Kooperation und den Austausch im Bereich Wissenschaft und Forschung sowie Gesundheitsversorgung und Pandemiebekämpfung weiterentwickeln,
- die inklusive und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung fördern oder die Außenwirtschaft des Landes Niedersachsen stärken, um den globalen Anforderungen (Klimaschutz, Menschenrechte) gerecht zu werden sowie Chancen auf Wachstumsmärkten zu erschließen und Absatzmöglichkeiten zu eröffnen,
- eine nachhaltige Land- oder Forstwirtschaft stärken,
- dem Umwelt- und Klimaschutz dienen oder die Biodiversität fördern,
- die Erzeugung oder Verwendung erneuerbarer Energien fördern oder die Energieeffizienz verbessern,
- die Daseinsvorsorge ausbauen,
- den Aufbau einer effizienten Verwaltung unterstützen,
- die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort in den von Fluchtbewegungen betroffenen Herkunfts-, Aufnahme- und Transitländern verbessern, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Ernährungssicherheit, Erneuerbare Energien und Ländliche Entwicklung,
- humanitäre Hilfe leisten oder den Wiederaufbau unterstützen,
- Geschlechtergleichheit und die Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen fördern oder
- entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit im Inland leisten.
Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
1. Zusammenarbeit mit einem internationalen Partner
Voraussetzung für eine Förderung ist die Zusammenarbeit mit einem internationalen Partner – vorrangig in einer Region, mit der das Land Niedersachsen bereits eine Partnerschaft oder andere Form der Kooperation pflegt.
Ausnahme: Bei entwicklungspolitischen Bildungsprojekten im Inland ist keine Zusammenarbeit mit einem internationalen Partner erforderlich.
2. Projektregion mit bestehender Partnerschaft oder anderer Form der Kooperation mit dem Land Niedersachsen
In Europa bestehen solche Partnerschaften mit:
- den Niederlanden,
- den Woiwodschaften Großpolen und Niederschlesien (Polen),
- der Valencianischen Gemeinschaft (Spanien),
- der Region Normandie (Frankreich),
- sowie der Oblast Mykolajiw (Ukraine).
Außerhalb Europas engagiert sich Niedersachsen in Partnerschaften und Kooperationen mit:
- den Provinzen Anhui und Shandong (Volksrepublik China),
- der Präfektur Tokushima (Japan),
- der Provinz Santa Fe (Argentinien),
- der Provinz Eastern Cape (Südafrika),
- dem Staat São Paulo (Brasilien)
- sowie in Tansania.
3. Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Geförderte Projekte müssen einen erkennbaren Beitrag zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele leisten – den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Diese 17 Ziele verfolgen das gemeinsame Ziel, weltweit eine nachhaltige Entwicklung in ökologischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht zu fördern. Weiterführende Informationen zu den SDGs finden Sie auf den Seiten der Vereinten Nationen: Ziele für eine nachhaltige Entwicklung.
Kann mein Projekt gefördert werden, wenn der Projektpartner seinen Sitz in einem Land/in einer Region hat, mit der das Land Niedersachsen keine Partnerschaft oder andere Art der Kooperation pflegt?
Grundsätzlich werden Projekte mit Partnern in den offiziellen Partnerregionen Niedersachsens prioritär behandelt.
Nur bei Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln können auch Projekte mit Partnern außerhalb der offiziellen Partnerregionen Niedersachsens gefördert werden – vorausgesetzt, sie weisen einen nachvollziehbaren Bezug zur internationalen Zusammenarbeit des Landes Niedersachsen auf.
Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung?
Nein, ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Bewilligung entscheidet die Niedersächsische Staatskanzlei in Abstimmung mit dem zuständigen Fachministerium nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Das bedeutet: Auch Förderanträge, die alle formalen Voraussetzungen erfüllen, können abgelehnt werden – etwa wenn die verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschöpft sind oder andere Projekte höher priorisiert werden.
Wie und wo stelle ich meinen Antrag?
Der Förderantrag ist schriftlich und in deutscher Sprache bei dem niedersächsischen Fachministerium einzureichen, das inhaltlich vorrangig für Ihr Projekt zuständig ist – zum Beispiel beim Kultusministerium, wenn es sich um ein Bildungsprojekt mit Kindern oder Jugendlichen handelt.
Eine Übersicht der Ministerien mit den jeweiligen Kontaktadressen finden Sie hier: Kontaktdaten.
Wenn Sie unsicher sind, welches Ministerium zuständig ist, können Sie Ihren Antrag auch bei der Niedersächsischen Staatskanzlei einreichen. Diese leitet ihn an das zuständige Fachministerium weiter.
Ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich?
Bei Projekten mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 100.000 Euro ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab Antragstellung zugelassen. Eine gesonderte Zustimmung der Bewilligungsbehörde ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko erfolgt. Bei Ablehnung Ihres Projektantrags müssen Sie entstandene Kosten selbst tragen.
Inhalte des Antrags
Wie muss der Förderantrag aussehen?
Bitte nutzen Sie ausschließlich das aktuelle Antragsformular und das Muster – Weitere Erklärungen. Eine Hilfestellung bieten die Ausfüllhinweise.
Ältere Vorlagen dürfen nicht mehr verwendet werden.Bitte beachten Sie zudem, dass Förderanträge nur in deutscher Sprache eingereicht und bearbeitet werden können.
Erklärungen
Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zu Förderantrag sowie Kosten- und Finanzierungsplan noch Erklärungen abgeben müssen. Welche das sind, hängt vom zuständigen Fachministerium ab. Eine Übersicht der geforderten Erklärungen sowie die jeweiligen Vordrucke finden Sie hier: Übersicht der benötigten Erklärungen.
Weitere Informationen:
- Weitere Erklärungen MWK
- MS Datenschutz landeseigene Einrichtungen
- MS Datenschutz privatrechtliche Antragsteller
- ML Hinweisblatt Datenschutz
- MW Datenschutzhinweis
- MW De-minimis-Erklärung
- MW De-minimis-Merkblatt
- MW Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Förderrichtline_MW Merkblatt-Unternehmen-in-Schwierigkeiten-FP-2021-2027.pdf
- MI Datenschutzhinweis
Anmerkung: Sollten einige Formulare in Ihrem Browser nicht angezeigt werden, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das gewünschte Dokument, wählen Sie "Ziel speichern unter..." bzw. "Link speichern unter..." und speichern Sie das Dokument auf Ihrem PC. Anschließend öffnen Sie das Dokument direkt von dem Speicherort auf Ihrem PC mit dem aktuellen Adobe Reader.
Welche Projektlaufzeit ist möglich?
Projekte sollen im Jahr der Bewilligung beginnen und abgeschlossen werden. Das bedeutet, die Umsetzung soll innerhalb desselben Kalenderjahres erfolgen.
Was sind Projektziele?
Projektziele beschreiben, welche konkreten Veränderungen durch das Projekt bei der Zielgruppe erreichet werden sollen. Sie müssen klar, realistisch, überprüfbar und innerhalb der Projektlaufzeit erreichbar sein.
Im Fokus steht, wie die Zielgruppen die im Projekt geschaffenen Kapazitäten – etwa neue Fähigkeiten, Strukturen oder Produkte – tatsächlich nutzen.
Leitfragen zur Formulierung des Projektziels:
- Wie nutzen die Zielgruppen die im Projekt geschaffenen Kapazitäten (z. B. Fähigkeiten, Strukturen oder Produkte)?
- Welche konkreten Veränderungen zeigen sich im Verhalten oder Handeln der direkten Zielgruppe?
- Welches direkte Ergebnis entsteht durch diese Nutzung?
Beispiele für gut formulierte Projektziele:
|
Jugendaustausch Projektziel: Jugendliche aus beiden Ländern nehmen aktiv an interkulturellen Aktivitäten teil und entwickeln ein besseres Verständnis für die jeweilige Lebensrealität der anderen Gruppe. Gesundheit Projektziel: Frauen in der Projektregion nutzen verstärkt präventive Gesundheitsangebote und verbessern dadurch ihr Gesundheitsverhalten. |
Was sind Indikatoren?
Indikatoren sind mess- oder beobachtbare Merkmale, mit denen Fortschritt und Erfolg eines Projekts überprüft werden können. Sie zeigen an, ob und in welchem Umfang die angestrebten Veränderungen zum Projektende erreicht wurden.
Wie soll ein Indikator formuliert werden?
Ein guter Indikator folgt den SMART-Kriterien:
- Spezifisch: Der Indikator beschreibt einen klar und verständlich definierten Sachverhalt und steht in eindeutigem Bezug zum zu erreichenden Ziel (was soll erreicht werden?).
- Messbar: Er erfasst quantitative oder qualitative Veränderungen im Hinblick auf die Zielerreichung (woran kann die Zielerreichung gemessen werden?).
- Akzeptiert: Die angestrebte Veränderung ist nachvollziehbar und wird von allen Projektbeteiligten mitgetragen.
- Realistisch: Der Indikator berücksichtigt die vorhandenen Ressourcen und Kapazitäten und ist unter den gegebenen Bedingungen erreichbar.
- Terminiert: Die Zielerreichung ist an einen konkreten Zeitpunkt innerhalb der Projektlaufzeit gebunden.
Wichtig: Indikatoren beschreiben nicht die Durchführung von Maßnahmen, sondern deren Wirkung.
- Nicht: Drei Schulungen wurden durchgeführt.
- Sondern: „Am Projektende können 80 % der Teilnehmenden die erlernten agrarökologische Anbaumethoden benennen und anwenden.“
Beispiele für gut formulierte Indikatoren
|
Jugendaustausch Projektziel: Jugendliche aus beiden Ländern nehmen aktiv an interkulturellen Aktivitäten teil und entwickeln ein besseres Verständnis für die jeweilige Lebensrealität der anderen Gruppe. Indikatoren:
Gesundheit Projektziel: Frauen in der Projektregion nutzen verstärkt präventive Gesundheitsangebote und verbessern dadurch ihr Gesundheitsverhalten. Indikatoren:
|
Was bedeutet „Bezug zum Förderzweck“?
Bitte erläutern Sie, zu welchem der thematischen Schwerpunkte der Förderung (siehe oben: Welche thematischen Schwerpunkte verfolgt die Förderung?) Ihr Projekt einen Beitrag leisten möchte.
Finanzielle Rahmenbedingungen / Finanzierung und Budget
Wie muss der Kosten- und Finanzierungsplan aussehen?
Bitte nutzen Sie ausschließlich den hier zur Verfügung gestellten aktuellen Kosten- und Finanzierungsplan. Ältere Vorlagen dürfen nicht mehr verwendet werden.
Alle Kosten, die durch die im Antrag beschriebenen Maßnahmen entstehen, müssen im Kosten- und Finanzierungsplan aufgeführt sein.
Gibt es eine Mindest- oder Maximalfördersumme?
Ja. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 2.500 Euro betragen – Förderanträge unterhalb dieser Grenze können nicht berücksichtigt werden. Eine feste Höchstfördersumme ist nicht festgelegt. Als Orientierung gilt: Die durchschnittliche Förderhöhe liegt bei rund 20.000 Euro pro Projekt.
Was gilt als förderfähige Kosten?
Förderfähig sind sowohl Personal- als auch Sachausgaben, sofern sie nachvollziehbar kalkuliert und projektbezogen sind. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Personalausgaben sind förderfähig, wenn die zugrunde liegenden Stundenzahlen und Stundensätze nachvollziehbar dargelegt werden. Grundsätzlich dürfen Beschäftigte in geförderten Projekten nicht bessergestellt werden als vergleichbare Landesbedienstete.
- Angemessene Honorare für externe Leistungen und Dienstleistungen können grundsätzlich gefördert werden.
- Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind im Rahmen der geltenden Erstattungssätze der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) förderfähig.
- Verwaltungskosten können pauschal mit bis zu 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben angesetzt werden. Diese Pauschale deckt z. B. folgende Ausgaben ab: Personal für Geschäftsführung, Assistenz, Buchhaltung, Controlling, Personalwesen und IT, Kosten für Telefon, Internet und Post, Nutzung von Büroeinrichtung und Büromaterial.
Was bedeutet „angemessene Kosten“ im Zusammenhang mit der Förderung?
Angemessen bedeutet, dass die Kosten im Verhältnis zum Projektziel, -umfang und -budget stehen und marktüblich sind. Das gilt insbesondere für Honorare und externe Dienstleistungen.
Die Ausgaben müssen nachvollziehbar, sachlich begründbar und gegebenenfalls durch Vergleichsangebote oder Erfahrungswerte belegbar sein. Ungewöhnlich hohe Kosten, die nicht im Verhältnis zum Nutzen oder zur Aufgabe stehen, gelten in der Regel als nicht förderfähig.
Müssen Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden?
Ja, in der Regel ist ein Eigen- oder Drittmittelanteil von mindestens 5 % der Gesamtausgaben im Bewilligungszeitraum erforderlich. Eine vollständige Finanzierung des Projekts (Vollfinanzierung) ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Kann freiwilliges Engagement im Projekt als Eigenleistung anerkannt werden?
Ja, freiwillige und unentgeltliche Arbeiten im Rahmen des Projekts können als Eigenleistung anerkannt werden. Solch bürgerschaftliches Engagement kann mit einem fiktiven Stundensatz von bis zu 15 Euro pro Stunde in die Kalkulation aufgenommen werden.
Diese Form der Eigenleistung darf maximal 10 % der Gesamtausgaben des Projekts ausmachen und wird bei der Berechnung des erforderlichen Eigen- oder Drittmittelanteils berücksichtigt.
Wird auch eine institutionelle Förderung unterstützt?
Nein, eine institutionelle Förderung – also eine dauerhafte Unterstützung der laufenden Kosten einer Organisation – ist ausgeschlossen. Gefördert werden ausschließlich konkrete Projektvorhaben.
Fristen und Entscheidungsverfahren
Gibt es feste Fristen für die Antragseinreichung oder laufende Antragsmöglichkeiten?
Ja. Förderanträge sind in der zweiten Jahreshälfte für das jeweils folgende Jahr einzureichen. Die zuständigen niedersächsischen Fachministerien legen dabei unterschiedliche Einreichfristen fest. Eine Übersicht der aktuellen Fristen entnehmen Sie der folgenden Tabelle:
|
Fachministerium |
Antragsfrist |
|
Niedersächsische Staatskanzlei |
31.10. |
|
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur |
31.10. |
|
Niedersächsisches Kultusministerium |
30.09. |
|
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung |
30.09. |
|
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
30.09. |
|
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz |
30.09. |
|
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen |
15.09. |
|
Niedersächsisches Justizministerium |
15.11. |
|
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung |
31.10. |
Später eingehende Förderanträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn im laufenden Haushaltsjahr noch ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.
Was passiert nach der Einreichung meines Antrags?
Als Bewilligungsbehörde prüft das zuständige Fachministerium Ihren Förderantrag inhaltlich und erstellt ein fachliches Votum. Anschließend werden alle eingegangenen Förderanträge samt Votum bis zum 30. November eines jeden Jahres an die Niedersächsische Staatskanzlei weitergeleitet.
Nach welchen Kriterien werden Förderanträge bewertet?
Bei der Beurteilung der Anträge werden folgende Auswahlkriterien geprüft und bewertet:
Formale Kriterien (Förderfähigkeit):
- Prüfung des Antragseingangs
- Prüfung der Antragsberechtigung
- Prüfung des Kosten- und Finanzierungsplanes
- Prüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen
Inhaltliche Kriterien (Förderwürdigkeit):
- Eignung des Projekts für die Zielerreichung
- Kohärenz zwischen Ziel und Maßnahmen (Wirksamkeit)
- Bezug zum Landesinteresse
Wer entscheidet über die Förderung?
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Niedersächsische Staatskanzlei. Sie bewertet und priorisiert die eingereichten Projekte auf Grundlage des Landesinteresses, des fachlichen Votums des zuständigen Ministeriums sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Wie wird über die Förderentscheidung informiert?
Nach der Förderentscheidung durch die Niedersächsische Staatskanzlei nehmen die jeweils zuständigen Fachministerien – als Bewilligungsbehörden – Kontakt zu den Antragstellenden auf, um diese über den Ausgang der Förderentscheidung zu informieren.
Weiteres Verfahren
Was passiert nach einer positiven Förderentscheidung?
Wenn Ihr Projekt gefördert wird, erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid. Sobald der Bescheid rechtskräftig ist, können Sie Mittel bei der Bewilligungsbehörde anfordern. Bitte verwenden Sie dafür das hier zur Verfügung gestellte Formular. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Summe anfordern sollten, die sie innerhalb der nächsten sechs Monate ausgeben.
Wie läuft das Verwendungsnachweisverfahren?
Nach Abschluss des Vorhabens muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Bitte verwenden Sie dafür die auf der Seite der Zentralen Formularstelle zur Verfügung gestellen Formulare. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem sachlichen Bericht über den Projektverlauf und die erzielten Ergebnisse sowie einem zahlenmäßigen Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Förderung. Dabei ist nachzuweisen, dass die Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet wurden. Die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises können Sie dem Bewilligungsbescheid entnehmen.
