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Anregungen für Auszeichnungen - Ansprechpersonen


Wer kann ausgezeichnet werden?

Grundsätzlich kann jede Person – unabhängig von Kriterien wie beispielsweise der Staatsangehörigkeit – für eine staatliche Auszeichnung angeregt werden.

Während Preise oft auch an Gruppen, Organisationen oder Institutionen vergeben werden können, ist ein Orden oder ein Ehrenzeichen eine individuelle Auszeichnung und kann immer nur an eine Einzelperson verliehen werden. Eine posthume Ordensverleihung ist nicht möglich.

Auszeichnungen von Frauen

Mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland sind Frauen. Viele von ihnen erbringen beeindruckende und herausragende gesellschaftliche Leistungen. Leider spiegelt sich dies noch nicht in den Auszeichnungen und Ehrungen wider. Noch immer werden die Verdienste von Frauen zu selten gewürdigt. Sowohl der Bundespräsident als auch der Niedersächsische Ministerpräsident möchten dies ändern und die Arbeit, Leistung und Verdienste von Frauen, der Bedeutung für unsere Gesellschaft und das Allgemeinwohl hervorherben, in dem sie mehr Frauen auszeichnen und durch Ehrenzeichen und Orden ehren.

Auszeichnung von jungen Menschen

Auch der Einsatz junger Menschen soll öfter ausgezeichnet werden, denn sie sichern die Kontinuität des gesellschaftlichen Engagements. Staatliche Auszeichnungen und Ehrungen sollen deshalb neben der dankbaren Anerkennung und der respektvollen Wertschätzung immer auch Anregung zur Nachahmung sein. Da das Wirken junger Menschen noch keine langjährigen Verdienste aufweisen kann, stehen hier Innovation und Intensität stärker im Blickfeld der Betrachtung. Hatte der junge Mensch eine gute Idee, die er versucht in die Tat umzusetzen? Ist sein Einsatz außerordentlich im Vergleich zu Angehörigen seiner Generation?


Wer kann eine Auszeichnung anregen?

Jede Bürgerin und jeder Bürger, aber auch Organisationen, Institutionen oder Unternehmen in Niedersachsen können eine Auszeichnung von anderen Personen anregen. Wenn Sie also in Ihrem Umfeld, Ihres Freundes- und Bekanntenkreises, Ihrer Nachbarschaft, Ihrem beruflichen Kollegenkreis oder im ehrenamtlichen Bereich Menschen kennen, die sich um das Gemeinwohl verdient gemacht haben, können und sollten Sie eine Auszeichnung anregen.


Wie kann eine Auszeichnung angeregt werden?

Eine Anregung für eine staatliche Auszeichnung sollte folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

Vorname(n), Familienname
Wohnanschrift

Wenn Sie dieses wissen, auch:

Geburtsdatum und Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Beruf, bei Ruheständlern die vorherige Tätigkeit


Wie sollte die Anregung aussehen?

Eine bestimmte Form muss nicht eingehalten werden. Sie können frei formulieren. Allerdings sollte Ihre Anregung schriftlich erfolgen und eine möglichst detaillierte Schilderung der Verdienste umfassen. Hier wäre es gut, Art, Umfang und Zeitraum der erworbenen Verdienste darzustellen, falls möglich auch die Auswirkung, die diese haben. Eine bloße Aufzählung von Ämtern und Funktionen reicht nicht aus. Hilfreich kann die Benennung von Stellen sein, die diese Verdienste belegen können, sowie von Referenzpersonen.


An wen richten Sie die Anregung?

Dies ist von der Person abhängig. Für alle Personen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, kann die Anregung postalisch an die

Niedersächsische Staatskanzlei
Protokoll und Orden
Planckstraße 2
30169 Hannover

oder elektronisch an orden[at]stk.niedersachsen.de gesendet werden.


Online – Anregung

Sie möchten direkt auf elektronischem Weg eine Person anregen? Dann können Sie dies mit dem unten stehenden Formular tun.

Wohnt die angeregte Person im Ausland oder hat eine fremde Staatsangehörigkeit, so ist das Auswärtige Amt zuständig, an das die Anregung zu senden ist.

Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
11013 Berlin

Ist die angeregte Person Angehörige oder Angehöriger der deutschen Bundeswehr, so richten Sie Ihre Anregung bitte an das

Bundesministerium der Verteidigung
Orden und Ehrenzeichen
Stauffenbergstraße 18
10785 Berlin

Möchten Sie Beschäftige des Bundes anregen, dann richten Sie Ihre Anregung bitte an das jeweilige Bundesministerium.


Was geschieht mit der Anregung?

Das für Orden und Ehrenzeichen zuständige Referat in der Staatskanzlei prüft, ob eine staatliche Auszeichnung erfolgen kann und soll. Dabei wird es von den Landesministerien und je nach Verdiensten von zahlreichen anderen Stellen unterstützt. Da eine staatliche öffentliche Würdigung von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung ist, werden alle Angaben zu den Verdiensten eingehend geprüft. Dieses kann mehrere Monate dauern. In dem Verfahren wird auch entschieden, welche der staatlichen Ehrungen verliehen werden soll. Ist die Niedersächsische Staatskanzlei nicht zuständig, leitet sie die Anregung an die betreffende Stelle weiter.


Ansprechpartner

Sie haben noch Fragen zum Thema? – dann kontaktieren Sie uns gern:

Referent für Ordensangelegenheiten
Herr Deecke
Telefon: +49 (0)511-120-6951
Email: orden[at]stk.niedersachsen.de

Wichtig – die Vertraulichkeit

Alle Anregungen für eine staatliche Ehrung werden mit Blick auf alle Beteiligten streng vertraulich behandelt. Dies bedeutet, dass Dritte grundsätzlich keine Auskünfte zum Verfahren, zu Einzelheiten der Verdienste oder auch zu Gründen, die zu einer eventuellen Ablehnung geführt haben, erhalten. Warum eine Auszeichnung in Einzelfällen nicht möglich ist, können vielfältige Hintergründe sein, zum Beispiel sachliche, persönliche oder zeitliche Gründe. Daher wird empfohlen, die angeregte Person nicht über die Anregung in Kenntnis zu setzen. Erst wenn über eine Anregung positiv entschieden worden ist und es zu einer Verleihung gekommen ist, wird dies bekannt gegeben.


Hier können Sie direkt auf elektronischem Weg eine Person für eine Auszeichnung anregen:

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