Modellkommunen-Gesetz
Mit dem Modellkommunen-Gesetz wurden von 2006 bis 2009 für einen ausgewählten Kreis von Modellkommunen - die Landkreise Cuxhaven, Emsland, Osnabrück sowie die Städte Lüneburg und Oldenburg - bestimmte landesrechtliche Vorschriften außer Kraft gesetzt bzw. modifiziert. Ziel war die versuchsweise Entlastung der Kommunen von Vorgaben und damit die Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume.
Die Erprobung umfasste unterschiedliche Handlungsfelder, z.B. Fristverkürzungen zur Verfahrensbeschleunigung, die Lockerung von Zuständigkeitsregelungen zwischen Landkreisen und ihren kreisangehörigen Gemeinden, die Ausdehnung von Prüfungsintervallen, den Wegfall verschiedener Genehmigungserfordernisse. Das Modellprojekt wurde von der Universität Lüneburg und der Fachhochschule Osnabrück wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.
Bereits während des 3. Erprobungsjahres hatten sich vier der Modellregelungen bewährt, die zum 01.01.2009 umgesetzt wurden:
- das Aussetzen der Notwendigkeit einer Teilungsgenehmigung im Baurecht,
- die Änderungen bei der Baulasterklärung,
- der Wegfall der kommunalaufsichtlichen Genehmigung beim Verzicht von Stellenausschreibungen für kommunale Wahlbeamte und
- das Aussetzen des Niedersächsischen Gesetzes über Spielplätze.
Mit dem Verzicht auf Vorgaben zum Spielplatzbau erhalten Kommunen mehr Spielräume, um je nach Situation angemessen entscheiden zu können, welche siedlungsbezogenen Maßnahmen (Rückbau wenig genutzter Spielplätze, Bau neuer Spielplätze an den erforderlichen Stellen) im Einzelfall sinnvoll sind. Damit werden gute Voraussetzungen für eine flexible Berücksichtigung familiärer Belange bei kommunalen Planungen geschaffen.
Insgesamt wurde ein Großteil der Regelungen des Modellkommunen-Gesetzes Ende 2009 in landesweit geltendes Recht umgesetzt.