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Modellkommunen-Gesetz

Mit dem Modellkommunen-Gesetz wurden von 2006 bis 2009 für einen ausge­wählten Kreis von Modellkommunen - die Landkreise Cuxhaven, Emsland, Osnabrück sowie die Städte Lüneburg und Oldenburg - bestimmte landes­rechtliche Vorschriften außer Kraft gesetzt bzw. modifiziert. Ziel war die ver­suchs­weise Entlastung der Kommunen von Vorgaben und damit die Erweite­rung kommu­naler Handlungsspielräume.

Die Erprobung umfasste unterschiedliche Handlungsfelder, z.B. Fristverkür­zungen zur Verfahrensbeschleunigung, die Lockerung von Zuständigkeits­regelungen zwischen Landkreisen und ihren kreisan­gehörigen Gemeinden, die Ausdehnung von Prüfungsintervallen, den Wegfall verschiedener Genehmi­gungserfordernisse. Das Modellprojekt wurde von der Universität Lüneburg und der Fachhochschule Osnabrück wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.

Bereits während des 3. Erprobungsjahres hatten sich vier der Modellregelun­gen bewährt, die zum 01.01.2009 umgesetzt wurden:

  • das Aussetzen der Notwendigkeit einer Teilungsgenehmigung im Baurecht,
  • die Änderungen bei der Baulasterklärung,
  • der Wegfall der kommunalaufsichtlichen Genehmigung beim Verzicht von Stellenausschreibungen für kommunale Wahlbeamte und
  • das Aussetzen des Niedersächsischen Gesetzes über Spielplätze.

Mit dem Verzicht auf Vorgaben zum Spielplatzbau erhalten Kommunen mehr Spielräume, um je nach Situation angemessen entscheiden zu können, welche siedlungsbezogenen Maßnahmen (Rückbau wenig genutzter Spielplätze, Bau neuer Spielplätze an den erforderlichen Stellen) im Einzelfall sinnvoll sind. Damit werden gute Voraussetzungen für eine flexible Berücksichtigung familiä­rer Belange bei kommunalen Planungen geschaffen.

Insgesamt wurde ein Großteil der Regelungen des Modellkommunen-Gesetzes Ende 2009 in landesweit geltendes Recht umgesetzt.

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