Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Vorschriftenabbau

Abbau Vorschriftenbestand

Unser Maßstab ist: Wir regeln nur das, was nötig ist, nicht was möglich ist!

Seit 2003 haben wir 53 % aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Niedersachsen abgebaut, der Bestand der Verwaltungsvorschriften wurde sogar um 62 % reduziert.

Im Mai 2003 hatten wir noch 4.135 Vorschriften
im Januar 2013 betrug der Bestand 1.921 Vorschriften
im Saldo haben wir 2.214 Vorschriften aufgehoben

Insgesamt wurden 137 Gesetze und Verordnungen und 2.077 Verwaltungsvor­schriften aufgehoben.

Die ständige Bereinigung des Bestandes ist notwendig - in Niedersach­sen ist dies seit Jahrzehnten eine laufende Aufgabe der Arbeitsgruppe Rechts­verein­fachung in der Staatskanzlei. Dadurch haben wir einen überschaubaren, qua­litativ hoch­wertigen Vorschriftenbestand. Natürlich kommen der Landtag und die Lan­desregierung nicht umhin, auch neue Vorschriften, zum Beispiel zur Umset­zung von Bundes- und EU-Recht, auf den Weg zu bringen. Diese neuen Ge­setze und Verordnungen sind in den oben genannten Zahlen natürlich be­rück­sichtigt worden.

Bereits 2004 haben wir Grundsätze für die Befristung von Gesetzen und Ver­ordnungen festgelegt: Sie sollen möglichst auf fünf Jahre befristet werden, dann wird geprüft, ob sie weiter notwendig sind oder entfallen können. Eine noch striktere Regelung gilt für Verwaltungsvorschriften: Sie treten in der Regel nach fünf Jahren automatisch außer Kraft. Damit soll das Bewusst­sein geweckt werden, nach einer bestimmten Zeit erneut über die Notwendigkeit der Vor­schriften nachzudenken.

Wir achten weiter darauf, dass wir die Anzahl unserer Vorschriften verringern oder sie zumindest konstant halten!
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln