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Änderungen des Nachbarrechtsgesetzes für mehr Klimaschutz - Kabinett beschließt Freigabe zur Verbandsbeteiligung

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes und der Niedersächsischen Bau­ordnung beschlossen und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Der vom Justizministerium erarbeitete Gesetzentwurf verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen soll eine Regelung zum nachträglichen Wärmeschutzüberbau in das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz aufgenommen werden. Die neue Regelung (Paragraf 21 a) soll die Voraussetzungen bestimmen, unter denen überbauende Wärmedämmungen von Nachbarn zu dulden sind. Eine solche Regelung ist erforderlich, da nach derzeitiger Rechtslage eine Nachbarin oder ein Nachbar regelmäßig nicht verpflichtet ist, den durch das Aufbringen einer Wärmedäm­mung verursachten Überbau zu dulden. Die Regelung stellt einen weiteren Beitrag zum Kli­maschutz dar.

Dem Gebäudebereich komme bei der Reduktion des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes eine wesentliche Rolle zu, sagte Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde ein wichtiger Beitrag zur Förderung der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes, zu der wir uns im Koalitionsvertrag verpflichtet haben, geleistet.

Zum anderen enthält der Gesetzentwurf Anpassungen im „Wasserrechtlichen Nachbarrecht“ (NNachbG, Paragrafen 38 bis 44), die durch die Neuregelung des Wasserrechts auf Bundes- und Landesebene erforderlich geworden sind.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.10.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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