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Zuwendung aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen

Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtline) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtline geregelt.

Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen
für Nds. Staatskanzlei im Jahr 2024

Zur Sponsoringübersicht von übergeordneter Behörde (Land Niedersachsen) bitte hier klicken.

Stand: -

In diesem Zeitraum gab es keine Zuwendungen.



Eine Übersicht der bisherigen Sponsoringleistungen von 2016 - 2018 finden Sie in den nachfolgenden Listen:


Sponsoring Bildrechte: grafolux & eye-server
Antikorruptionsrichtlinie des Landes Niedersachsen

Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

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