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Bundesratsinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des § 103 StGB „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“

Die Landesregierung hat in Ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, der Bundesratsinitiative Hamburgs zur Aufhebung des Straftatbestandes der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten in § 103 des Strafgesetzbuchs (StGB) beizutreten.

Die Diskussion über die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung des Satirikers Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan hat den Paragraphen 103 StGB in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Danach wird unter anderem jemand bestraft, der ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt.

Bei näherer Betrachtung ist festzuhalten, dass diese Norm weder zeitgemäß ist noch der besonderen Bedeutung der Meinungsfreiheit gerecht wird.

Die Straftatbestände der Beleidigung in den §§ 185 ff. StGB reichen aus, um auch die Ehre von Organen und Vertretern ausländischer Staaten zu schützen. Der Begriff der Ehre im Sinne des § 103 StGB ist identisch mit dem des § 185 StGB. Ein Sonderstraftatbestand für ausländische Repräsentanten ist daher nicht erforderlich. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist insofern auch zu berücksichtigen, dass der Freiheit der Meinungsäußerung sogar ein noch größeres Gewicht zukommt, wenn die Äußerungen Politiker oder Repräsentanten eines Staates betreffen.

Auf Grund dieser Umstände ist die Vorschrift des § 103 StGB, der für Ehrverletzungen höhere Strafen vorsieht als die allgemeinen Ehrschutzdelikte in §§ 185 ff. StGB, nicht angemessen, sie muss gestrichen werden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.05.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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