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Bundesratsinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Strafbarkeit des Verbreitens und Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei Handlungen im Ausland

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, gemeinsam mit Hamburg und Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuchs zu starten.

Die Änderungen sollen eine Strafbarkeitslücke schließen, die bei der Verfolgung von im Ausland verwendeten Propagandamitteln oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen besteht, wenn sich die verfassungsfeindlichen Inhalte gezielt an inländische Adressaten richten.

Das deutsche Strafrecht erfasst bisher in den Straftatbeständen der § 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) des Strafgesetzbuchs entsprechende Handlungen im Internet nicht, falls die Inhalte im Ausland hochgeladen werden, und zwar auch dann nicht, wenn sich die Handlungen überwiegend oder sogar ausschließlich an Adressaten in Deutschland richten. Dies soll nunmehr zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung geändert werden. Es sollen zukünftig auch die Täter erfasst werden können, die ihre Lebensgrundlage in Deutschland haben und für die daher ein hinreichender Grund gegeben ist, das deutsche Strafrecht anzuwenden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.01.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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