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Cornelia Rundt: „Junge Menschen können wieder Einfluss nehmen“ - Landeskabinett schafft Voraussetzungen für Wiedereinführung des Landes-Jugendhilfeausschusses

„Der Landesjugendhilfeausschuss kommt – damit stärken wir die Beteiligungsrechte der jungen Menschen und der für sie zuständigen Verbände an der Kinder- und Jugendpolitik des Landes“, kündigt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt an. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts, der am (heutigen) Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde, schafft die Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen zur Wiedereinführung des Landesjugendhilfeausschusses in Niedersachsen.

„Damit korrigieren wir einen Fehler der alten Landesregierung“, betont Cornelia Rundt. Es müsse selbstverständliche Praxis sein, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit den Jugendhilfeträgern in Niedersachsen zusammen zu arbeiten. „Jugendämter, freie Träger und das Land haben gemeinsam die Aufgabe, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern“, erläutert Rundt. Jedes Kind, jeder Jugendliche, jede Familie in Niedersachsen solle überall rasch und unkompliziert Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten haben. „In einem Flächenland wie Niedersachsen brauchen wir dazu alle Kräfte der Kinder- und Jugendhilfe“ betont die Ministerin: „Die Kinder- und Jugendhilfe muss koordiniert und weiterentwickelt werden, damit auch in Zukunft bedarfsgerecht reagiert werden kann.“

Durch die Wiedereinführung des Landesjugendhilfeausschusses wird die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen gestärkt. Die Fachleute wie beispielsweise Interessenvertretungen aus den Bereichen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Behindertenhilfe, der Migrantinnen- und Migrantenorganisationen oder der Kommunen werden beteiligt und bekommen Beschlussrechte.

Die Landesregierung unterstreicht mit der Wiedereinführung des Landesjugendhilfeausschusses den hohen Stellenwert der Kinder- und Jugendpolitik in Niedersachsen und unterstützt die partnerschaftliche Zusammenarbeit der öffentlichen und der freien Jugendhilfe.

Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Hintergrund:

In der Sitzung am 18. April 2013 hat der niedersächsische Landtag den Entschließungsantrag der Regierungskoalition zu dem Thema „Politik gemeinsam mit der Fachwelt – Wiedereinrichtung des Landesjugendhilfeausschusses“ angenommen und die Landesregierung gebeten, einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorzulegen. Auch die Koalitionsvereinbarung der SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages sieht vor, den Landesjugendhilfeausschuss wieder einzuführen und die Wiedereinrichtung des Landesjugendamtes zu prüfen.

Der Landesjugendhilfeausschuss war von der Vorgängerregierung am 01.01.2007 abgeschafft und durch den Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe und Familienpolitik ersetzt worden. Die Abschaffung des Landesjugendhilfeausschusses erfolgte gegen das ausdrückliche Votum von verbandlichen Vertreterinnen und Vertretern der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.01.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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