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Digitalisierung: Nordländer streben enge Zusammenarbeit in der Steuer-IT an Landesregierung stimmt Entwurf eines entsprechenden Staatsvertrags zu

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf des Staats­vertrages zwischen den Ländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sach­sen-Anhalt und Schleswig-Holstein über die Begründung einer länderübergreifenden Verfah­rensbetreuung durch die jeweiligen Steuerverwaltungen zugestimmt.

Hintergrund der beabsichtigten Intensivierung der Zusammenarbeit ist die bevorstehende Einführung zahlreicher neuer IT-Verfahren in der Steuerverwaltung. Schon jetzt arbeiten die Steuerverwaltungen der 16 deutschen Länder mit dem Ziel zusammen, bundesweit einheitli­che Software für das Besteuerungsverfahren zu entwickeln. Die daraus resultierenden – weit­gehend identischen – Verpflichtungen legen eine länderübergreifende Kooperation auch beim Einsatz und Betrieb der einheitlichen Verfahren nahe. So sollen zum Beispiel durch arbeitsteili­ges Vorgehen bestehende (Personal-)Ressourcen optimal eingesetzt und genutzt werden.

Bei der länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung soll das Know-how jeweils eines Landes für alle beteiligten Länder genutzt werden, um eine effektive, bessere und si­chere Betreuung der Verfahren auf Dauer zu gewährleisten. Im Rahmen der bereits beste­henden norddeutschen Kooperation soll die Verfahrensbetreuung künftig unter den vertrags­schließenden Ländern arbeitsteilig nach dem Prinzip „Einer für Alle“ betrieben werden. Das Spezialwissen des dafür erforderlichen Personals wird konzentriert und die Aufgaben länder­übergreifend gebündelt.

Die Landesregierung wird den Landtag über den Entwurf des Staatsvertrages zeitnah unter­richten.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.07.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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