Digitalisierung: Nordländer streben enge Zusammenarbeit in der Steuer-IT an Landesregierung stimmt Entwurf eines entsprechenden Staatsvertrags zu
Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf des Staatsvertrages zwischen den Ländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über die Begründung einer länderübergreifenden Verfahrensbetreuung durch die jeweiligen Steuerverwaltungen zugestimmt.
Hintergrund der beabsichtigten Intensivierung der Zusammenarbeit ist die bevorstehende Einführung zahlreicher neuer IT-Verfahren in der Steuerverwaltung. Schon jetzt arbeiten die Steuerverwaltungen der 16 deutschen Länder mit dem Ziel zusammen, bundesweit einheitliche Software für das Besteuerungsverfahren zu entwickeln. Die daraus resultierenden – weitgehend identischen – Verpflichtungen legen eine länderübergreifende Kooperation auch beim Einsatz und Betrieb der einheitlichen Verfahren nahe. So sollen zum Beispiel durch arbeitsteiliges Vorgehen bestehende (Personal-)Ressourcen optimal eingesetzt und genutzt werden.
Bei der länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung soll das Know-how jeweils eines Landes für alle beteiligten Länder genutzt werden, um eine effektive, bessere und sichere Betreuung der Verfahren auf Dauer zu gewährleisten. Im Rahmen der bereits bestehenden norddeutschen Kooperation soll die Verfahrensbetreuung künftig unter den vertragsschließenden Ländern arbeitsteilig nach dem Prinzip „Einer für Alle“ betrieben werden. Das Spezialwissen des dafür erforderlichen Personals wird konzentriert und die Aufgaben länderübergreifend gebündelt.
Die Landesregierung wird den Landtag über den Entwurf des Staatsvertrages zeitnah unterrichten.
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erstellt am:
04.07.2017
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