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Einführung der Bezeichnung „Menschen mit Behinderungen“ in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gehört zu den wichtigen sozialpolitischen Zielen der Niedersächsischen Landesregierung. So geht die Entschließung des Bundesrates „Sprache gestaltet das Denken“ auf eine Initiative Niedersachsens zurück. Die Bundesregierung hat das Anliegen, statt des Begriffs „behinderte Menschen“ durchgängig die Bezeichnung „Menschen mit Behinderungen“ zu verwenden, begrüßt.

Die derzeit geltende Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (kurz: GGO) wurde dem Anliegen der Bundesratsinitiative noch nicht gerecht. Um nicht hinter der eigenen Initiative zurückzubleiben, hat das Kabinett daher am (heutigen) Dienstag) folgende zwei Änderungen beschlossen:

1. Eine sprachliche Anpassung des § 9 Abs. 1 Nr. 7c) GGO, um auch bei Kabinettsvorlagen künftig die neue nicht diskriminierende Bezeichnung zu verwenden.

2. Eine Erweiterung der Aufzählung in § 39 Abs. 1 Satz 2 GGO, um auch bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen die Verpflichtung der Ministerien zur Darlegung der Auswirkungen auf alle Menschen mit Behinderungen festzuschreiben.

Diese Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.07.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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