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Entwurf zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben

Ein Unfall, eine schwere Krankheit – von einem auf den nächsten Moment kann jede und jeder von uns auf ein lebensrettendes Organ angewiesen sein. Bundesweit warten derzeit mehr als 10.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Einer Organspende stehen viele Menschen positiv gegenüber, einen Organspenderausweis hingegen besitzt nur knapp ein Drittel der Bevölkerung. Aktuell sank in Niedersachsen jedoch die Zahl der Menschen, denen nach ihrem Tod Spenderorgane entnommen wurden: Von Januar bis Juni 2016 waren es 32 Menschen (116 gespendete Organe). Im Vergleichszeitraum 2015 waren es 39 Organspender (136 gespendete Organe).

Mit der Kampagne „Du fehlst mir“ hatte die Landesregierung das Thema Organspende zuletzt im öffentlichen Raum kommuniziert, Talkrunden veranstaltet und Informationsmaterial herausgegeben. Es gelte, so Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt, die Menschen über die Organspende und das Transplantationsverfahren aufzuklären, damit diese eine bewusste Entscheidung für oder gegen eine Organspende fällen könnten.

Mit dem heutigen Beschluss des Niedersächsischen Landeskabinetts, den Entwurf zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes in die Verbandsbeteiligung freizugeben, geht die Landesregierung diesen Weg konsequent weiter. Gesundheitsministerin Cornelia Rundt begrüßt vor dem Hintergrund der jüngsten Organspendezahlen den Entwurf. Das Gesetz verbessert beispielsweise die Rahmenbedingungen für Transplantationsbeauftragte in den Kliniken. Die Landesregierung erhoffe sich davon einen positiven Effekt auf die Höhe der Transplantationszahlen, so Ministerin Rundt. Geregelt würden vor allem die Qualifikation und der Umfang der Freistellung der Transplantationsbeauftragten. Die Regelungen zur Lebendspende, die sich bis jetzt im Kammergesetz für die Heilberufe befinden, werden ebenfalls in diesem Ausführungsgesetz zusammengefasst.


Organspendezahlen und Daten für Deutschland und Niedersachsen


Postmortale Organspender

Jahr

2013

2014

2015

Deutschland

876

864

877

Niedersachsen

63

72

62

Quelle: DSO


Postmortal gespendete Organe

Jahr

2013

2014

2015

Deutschland

3.035

2.989

2.900

Niedersachsen

235

269

218

Quelle: DSO


Durchgeführte Organübertragungen nach postmortaler Organspende

Jahr

2013

2014

2015

Deutschland

3.248

3.169

3.083

Niedersachsen

(in Transplantations-zentren in Nds.)

413

437

354

Quelle: DSO


Postmortale Organspender und postmortal gespendete Organe in Niedersachsen

Zeitraum Januar bis Juni 2016




Jahr

2015

2016*


Postmortale Organspender

39

32


Postmortal gespendete Organe**

136

116



*Quelle: DSO, Stand: 13.07.2016
** Organe in Niedersachsen entnommen und anschließend bundesweit sowie im Ausland transplantiert.



Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.07.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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