Fischereigesetz: Landesregelungen werden an EU-Aalverordnung und Verordnung über Verwendung nicht heimischer Fische in der Aquakultur angepasst
Am (heutigen) Dienstag hat die niedersächsische Landesregierung den Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes sowie seine Einbringung in den Landtag beschlossen. Mit dem geänderten Gesetz werden die Bestimmungen mehrerer EU-Verordnungen in Niedersachsen umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem die (EU-)Aalverordnung und die (EU-)Verordnung über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur. Wesentliche inhaltliche Änderungen über die Anpassung an europäische Normen hinaus sind mit den Gesetzesänderungen nicht verbunden.
Christian Meyer, Agrar- und Fischereiminister, verbindet mit den notwendigen Anpassungen an das EU-Fischereirecht die Erwartung, sich gemeinsam mit den Fischern noch wirkungsvoller als bisher um die Wiederauffüllung des Aalbestands sowie den Fischartenschutz kümmern zu können. Letztlich werde auch die langfristige fischereiliche Nutzbarkeit gesichert, sagte Meyer.
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erstellt am:
18.07.2017
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