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Fischereigesetz: Landesregelungen werden an EU-Aalverordnung und Verordnung über Verwendung nicht heimischer Fische in der Aquakultur angepasst

Am (heutigen) Dienstag hat die niedersächsische Landesregierung den Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes sowie seine Einbringung in den Land­tag beschlossen. Mit dem geänderten Gesetz werden die Bestimmungen mehrerer EU-Ver­ordnungen in Niedersachsen umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem die (EU-)Aalverordnung und die (EU-)Verordnung über die Verwendung nicht heimischer und ge­bietsfremder Arten in der Aquakultur. Wesentliche inhaltliche Änderungen über die Anpas­sung an europäische Normen hinaus sind mit den Gesetzesänderungen nicht verbunden.

Christian Meyer, Agrar- und Fischereiminister, verbindet mit den notwendigen Anpassungen an das EU-Fischereirecht die Erwartung, sich gemeinsam mit den Fischern noch wirkungsvoller als bisher um die Wiederauffüllung des Aalbestands sowie den Fischartenschutz kümmern zu können. Letztlich werde auch die langfristige fischereiliche Nutzbarkeit gesichert, sagte Meyer.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.07.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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