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Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG)

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG) beschlossen. Der Entwurf geht jetzt in die Verbandsbeteiligung.

Der Gesetzentwurf novelliert das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Niedersächsische Justizvollzugsgesetz. Der Entwurf sieht vor, die geltenden Bestimmungen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Justizvollzugspraxis weiter zu verbessern.

Dabei werden die Interessen der Opfer von Straftaten neu in den Fokus genommen. Der Ausgleich materieller und immaterieller Schäden und die Wiederherstellung positiver sozialer Beziehungen werden als gesetzlicher Auftrag verankert. Das Bemühen um eine Wiederherstellung des Rechtsfriedens gewinnt als neues Gestaltungsmerkmal des Vollzuges besondere Bedeutung.

Ein zentrales Ziel des Entwurfs ist es, die sozialen Bindungen während der Inhaftierung zu bewahren und zu befördern. Neben der Beziehung zu Partnern und der Familie gilt das insbesondere für die Kinder von Inhaftierten, die mittelbar ebenfalls Opfer der Straftat werden. Durch eine Ausweitung der Besuchszeiten soll die Eltern-Kind-Beziehung erhalten und durch das landesweite Vorhalten von Familienzimmern gefördert werden. Geeigneten Gefangenen soll dort ein mehrstündiges Zusammensein ohne Beobachtung ermöglicht werden. Den Bedürfnissen von Kindern wird neben der familienfreundlichen Ausgestaltung von Besuchsdauer, -häufigkeit und -zeiten auch im Rahmen der räumlichen Ausstattung Rechnung getragen.

Die Resozialisierung als Vollzugsziel wird durch den Entwurf stärker in den Blick genommen, indem die Teilnahme an den zur Erreichung dieses Zieles erforderlichen Maßnahmen (z.B. Psychotherapie, Soziales Training) auch während der Arbeitszeit in größerem Umfang als bisher ermöglicht wird. Unbeschadet der fortbestehenden Arbeitspflicht genießen solche Maßnahmen nun auch während der Arbeitszeit – im Interesse des effektiven Opferschutzes – Priorität.

Der Gesetzentwurf verbessert auch die Zusammenarbeit zwischen dem Justizvollzug und den zuständigen Aufsichts- sowie Bewährungshilfestellen durch einen verbesserten Informationsfluss. Durch eine neue Übermittlungspflicht für die Vollzugsbehörden kann die Entlassung optimal vorbereitet werden. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen im Rahmen des Übergangsmanagements wird intensiviert und auf legislativer Ebene sichergestellt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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