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Gesetzentwurf für besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern – Wohnraum soll vor der Umwandlung in Ferienwohnungen oder Büroräume geschützt werden

Bürgerinnen und Bürger sollen in Zukunft auch dort noch bezahlbare Wohnungen bekom­men können, wo zur Verfügung stehender Wohnraum immer knapper wird. Kommunen sol­len künftig die sogenannte „Zweckentfremdung“, also die Umwandlung in Ferienwohnungen oder Büros, unterbinden können. Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Gesetzentwurf zum Schutz der örtlichen Wohnbevölkerung in den Landtag einzubringen. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein im Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Verbesserung der Wohnraumversorgung in Niedersachsen. Es soll be­zahlbare Wohnungen auch in attraktiven Lagen erhalten.

Es dürfe nicht sein, dass beispielsweise auf den Ostfriesischen Inseln Einheimische und dort arbeitende Menschen keine bezahlbare Wohnung mehr für sich finden, sagte Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt. Es werde ein Instrument geschaffen, mit dem Leerstände von Wohnungen aus spekulativen Gründen und die Umwandlung von Wohnraum in Ferien­domizile oder Gewerberäume gestoppt werden können. Die Verbandsbeteiligung hat stattge­funden, das Gesetz soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Mit dem Gesetz soll Städten und Gemeinden mit Wohnraummangel ein Satzungsrecht ein­geräumt werden, mit dem sie die Zweckentfremdung von Wohnraum für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren einem sogenannten Genehmigungsvorbehalt unterwerfen können. Als ge­nehmigungspflichtige Zweckentfremdung können dann beispielsweise die überwiegende Nutzung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke, die Vermietung als Ferien- oder Modell­wohnung, längerer Leerstand und Abbruch von Wohnraum bestimmt werden. Die Landesre­gierung hält in diesen Fällen einen Eingriff in das Wohneigentumsrecht für notwendig, um die Versorgung in Gebieten mit Wohnraummangel sicherzustellen. Einzelne Verbände hatten in der Anhörung auf das Grundrecht auf Eigentum verwiesen – das Bundesverfas­sungsgericht hatte indes begründete Einschränkungen des Eigentumsrechts durch ein Zweckentfremdungsverbot bereits 1975 grundsätzlich für rechtmäßig erklärt.

Als weitere Maßnahme zur Verbesserung der Wohnraumversorgung hat die Landesregie­rung bereits im vergangenen Jahr die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2016 bis 2019 auf insgesamt rund 800 Millionen Euro aufgestockt. Inzwischen gibt es einen ergänzenden Tilgungszuschuss, der weitere Anreize für den sozialen Wohnungsbau setzt. Darüber hinaus ist zum 1. Dezember 2016 die Niedersächsische Mieterschutzverordnung in Kraft getreten, mit der die Landesregierung die Rechte der Mieterinnen und Mieter in 19 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt gestärkt hat.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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