Gesetzentwurf für besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern – Wohnraum soll vor der Umwandlung in Ferienwohnungen oder Büroräume geschützt werden
Bürgerinnen und Bürger sollen in Zukunft auch dort noch bezahlbare Wohnungen bekommen können, wo zur Verfügung stehender Wohnraum immer knapper wird. Kommunen sollen künftig die sogenannte „Zweckentfremdung“, also die Umwandlung in Ferienwohnungen oder Büros, unterbinden können. Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Gesetzentwurf zum Schutz der örtlichen Wohnbevölkerung in den Landtag einzubringen. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein im Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Verbesserung der Wohnraumversorgung in Niedersachsen. Es soll bezahlbare Wohnungen auch in attraktiven Lagen erhalten.
Es dürfe nicht sein, dass beispielsweise auf den Ostfriesischen Inseln Einheimische und dort arbeitende Menschen keine bezahlbare Wohnung mehr für sich finden, sagte Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt. Es werde ein Instrument geschaffen, mit dem Leerstände von Wohnungen aus spekulativen Gründen und die Umwandlung von Wohnraum in Feriendomizile oder Gewerberäume gestoppt werden können. Die Verbandsbeteiligung hat stattgefunden, das Gesetz soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Mit dem Gesetz soll Städten und Gemeinden mit Wohnraummangel ein Satzungsrecht eingeräumt werden, mit dem sie die Zweckentfremdung von Wohnraum für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren einem sogenannten Genehmigungsvorbehalt unterwerfen können. Als genehmigungspflichtige Zweckentfremdung können dann beispielsweise die überwiegende Nutzung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke, die Vermietung als Ferien- oder Modellwohnung, längerer Leerstand und Abbruch von Wohnraum bestimmt werden. Die Landesregierung hält in diesen Fällen einen Eingriff in das Wohneigentumsrecht für notwendig, um die Versorgung in Gebieten mit Wohnraummangel sicherzustellen. Einzelne Verbände hatten in der Anhörung auf das Grundrecht auf Eigentum verwiesen – das Bundesverfassungsgericht hatte indes begründete Einschränkungen des Eigentumsrechts durch ein Zweckentfremdungsverbot bereits 1975 grundsätzlich für rechtmäßig erklärt.
Als weitere Maßnahme zur Verbesserung der Wohnraumversorgung hat die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2016 bis 2019 auf insgesamt rund 800 Millionen Euro aufgestockt. Inzwischen gibt es einen ergänzenden Tilgungszuschuss, der weitere Anreize für den sozialen Wohnungsbau setzt. Darüber hinaus ist zum 1. Dezember 2016 die Niedersächsische Mieterschutzverordnung in Kraft getreten, mit der die Landesregierung die Rechte der Mieterinnen und Mieter in 19 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt gestärkt hat.
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erstellt am:
16.05.2017
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