Gesundheitsministerium richtet Stabsstelle für Patientenschutz ein – Rundt: weiterer wichtiger Schritt für mehr Sicherheit
Zukünftig wird in Niedersachsen ein Patientenschutzbeauftragter oder eine -beauftragte auf Landesebene die Rechte erkrankter Menschen und ihrer Angehörigen stärken und ihre Belange unterstützen. Das hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Dafür wird eine Stabsstelle im Gesundheitsministerium eingerichtet, die die bereits bestehenden Strukturen ergänzen wird.
Aufgabe der Beauftragten wird es sein, die lokal ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher in den Krankenhäusern zu beraten und zu unterstützen. Dazu zählt beispielsweise die Formulierung von Handlungsempfehlungen. Daneben soll der künftige Beauftragte auch die Leitung des Sozialministeriums in sämtlichen Fragen des Patientenschutzes beraten. Außerdem werden die Erfahrungen der ehrenamtlichen Fürsprecherinnen und Fürsprecher in den Krankenhäusern zusammengestellt, bewertet und dem Landtag in einem Bericht zur Verfügung gestellt.
Die niedersächsische Gesundheitsministerin Cornelia Rundt bezeichnete die Einrichtung der Stabsstelle als weiteren wichtigen Schritt, um Patienten in Niedersachsen noch besser zu schützen. Die neue Funktion sei ein wichtiges Bindeglied zwischen Kostenträgern wie Krankenkassen, Krankenhäusern und der Landesregierung.
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erstellt am:
05.01.2016
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