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Kabinett beschließt Bundesratsinitiative: „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“ im digitalen Zeitalter

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Bremen einen Entschließungsantrag zur Stärkung und Weiterentwicklung der Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Unternehmen in den Bundesrat einzubringen. Die Bundesratsinitiative soll helfen, die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer in Betriebsräten und in Aufsichtsräten auch im Zeitalter der Digitalisierung zu sichern und auszubauen.

Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies: „Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht in tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen tätig sind, wächst. Meine Sorge ist, dass die Digitalisierung der Wirtschaft und der Arbeit diesen Trend beschleunigt. Wir müssen diese Entwicklung stoppen. Unsere Bundesratsinitiative zielt darauf ab, die Zuständigkeit der Arbeitnehmervertreter auch im Zeitalter der Digitalisierung zu sichern und auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigte auszuweiten. Um den Interessen der Belegschaft auch in Zukunft gerecht zu werden, sollen die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Aufsichtsräten gesichert und weiterentwickelt werden. Sozialpartnerschaften sind eine wichtige Voraussetzung für faire Arbeitsbedingungen. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeit gelingt nur durch eine starke Sozialpartnerschaft. Für die Betroffenen, aber auch vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und Innovationsprozessen brauchen wir gute Arbeitsbedingungen.“

Die Initiative „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“ knüpft an die Erfolge der Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben an und unterstreicht die Bedeutung der Mitbestimmung für den wirtschaftlichen und sozialen Erfolg der Bundesrepublik Deutschland. Lücken im deutschen und europäischen Recht sollen geschlossen werden. Insbesondere der Arbeitnehmerbegriff soll weiterentwickelt werden bzw. eine Einführung von Mitbestimmungsrechten in deutschen Tochtergesellschaften internationaler Konzerne in Betracht gezogen werden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.12.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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