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Landesregierung beschließt Bundesratsinitiative gegen Menschenhandel

Die niedersächsische Landesregierung will den Kampf gegen den Menschenhandel nachhaltig intensivieren. Sie hat daher in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der zunächst die strafrechtlichen Aspekte der Bekämpfung des Menschenhandels erfasst.

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz kritisierte, dass die Bundesregierung es nicht geschafft habe, die Menschenhandels-Richtlinie der Europäischen Union innerhalb der gesetzten Frist umzusetzen. Die Umsetzungsfrist dieser Richtlinie sei bereits Anfang April 2013 abgelaufen. Der erst vor zwei Wochen von Union und FDP im Bundestag vorgelegte Gesetzentwurf, der offenbar kurzfristig noch Gesetz werden soll, bleibe hinter den Vorgaben der Richtlinie zurück.

Der vom Justizministerium vorgelegte Gesetzentwurf ist nach den Worten von Innenminister Boris Pistorius ein erster wichtiger Schritt. Die Landesregierung werde als nächstes erörtern, ob und wie im Aufenthaltsrecht mehr für die Opfer von Menschenhandel als extremster Form sexueller Ausbeutung getan werden könne.

Der Gesetzentwurf dient zum einen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels. Dazu gehört beispielsweise die Regelung, dass eine Strafschärfung, die bislang nur eingreift, wenn das Opfer des Menschenhandels ein Kind ist, schon dann gilt, wenn das Opfer unter 18 Jahre alt ist. Weiterhin soll der Straftatbestand des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft künftig auch die Ausbeutung durch Betteltätigkeiten, die Ausnutzung strafbarer Handlungen und die Organentnahme des Opfers erfassen.

Der niedersächsische Gesetzentwurf beschränkt sich nicht darauf, die EU-Richtlinie in strafrechtlicher Hinsicht umzusetzen, er geht zur konsequenten Bekämpfung des Menschenhandels über die Vorgaben hinaus. Unter anderem soll ein neuer Straftatbestand „Sexueller Missbrauch von Menschenhandelsopfern“ eingeführt werden. Niewisch-Lennartz sagte, der Landesregierung sei bewusst, dass Änderungen des Strafrechts allein nicht ausreichen, um den Menschenhandel zu bekämpfen. Ebenso wichtig seien Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und zur Verbesserung der Situation von Opfern des Menschenhandels.

Presseinformationen

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erstellt am:
18.06.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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