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Landesregierung bringt Änderungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg

Das niedersächsische Landeskabinett hat auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Olaf Lies in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag eine Novellierung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) auf den Weg gebracht.
Seit dem In-Kraft-Treten des Mindestlohngesetzes ist eine eigene Landesregelung nicht mehr erforderlich. Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderung des NTVergG soll deshalb das dort bislang geregelte Mindestentgeld in Höhe von 8,50 Euro entfallen, stattdessen wird vom Auftragnehmer eine Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohngesetz verlangt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes obliegt der Zollverwaltung des Bundes. In Paragraph 14 Absatz 1 der vorgeschlagenen Neuregelung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes ist gleichwohl vorgesehen, dass auch die niedersächsischen öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und damit auch des Mindestlohns kontrollieren können.
Bei Leistungen im Ausland – beispielsweise bei Delegationsreisen – soll die Einhaltung des Mindestentgeltes zukünftig nicht mehr im NTVergG gefordert werden. Mit Urteil vom 18.09.2014 hatte der Europäische Gerichtshof eine entsprechende Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen als unzulässig bewertet.
Eine weitere Änderung bezieht sich auf den so genannten freigestellten Schülerverkehr. Nach einem Beschluss der Vergabekammer Lüneburg darf das Gesetz hier nicht mehr, wie bisher, die Zahlung eines Tariflohnes vorsehen, sondern nur noch den gesetzlichen Mindestlohn. Im Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) bleibt es dagegen bei der verpflichtenden Bezahlung nach dem in Niedersachsen für repräsentativ erklärten Tarifvertrag. In der Novellierung wird nun eindeutiger als bisher geregelt, dass dies auch bei der Erteilung von Unteraufträgen im ÖPV gilt.
Ziel der Novellierung sei, so betonte Lies, insbesondere ist eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Vergabestellen. Aber auch für Unternehmen bringe die Neufassung Erleichterungen, sie müssten im Bereich des Mindestlohnes über die Beachtung der bundesgesetzlichen Regelungen hinaus keinen weiteren Aufwand mehr betreiben.
Das Kabinett hat zur Novellierung des NTVergG heute die Freigabe zur Verbandsbeteiligung und die Unterrichtung des Landtages beschlossen.
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.09.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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