Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landesregierung gibt Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung auf den Weg

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag die Freigabe des Entwurfs eines Niedersächsischen Gesetzes über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG) für die Einbringung in den Landtag beschlossen.

Schulen für Gesundheitsfachberufe bilden zu den sogenannten nichtärztlichen Heilberufen aus, wie beispielsweise zu dem Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers, der Logopädin und des Logopäden oder der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters. Insgesamt sind elf verschiedene Ausbildungsgänge von dem Gesetzentwurf umfasst. In dem Gesetzentwurf geht es um die Sicherstellung von Aufsichtsbefugnissen der Schulverwaltung gegenüber diesen Schulen.

Die Schulen für Gesundheitsfachberufe sind sogenannte „Schulen der besonderen Art“. Aus historischen Gründen sind die Schulen für Gesundheitsfachberufe eng mit Einrichtungen des Gesundheitswesens – meist mit Krankenhäusern – verbunden. Die Ausbildungen sind dennoch vollschulisch mit hohen Praxisanteilen organisiert und die gesamte Verantwortung für die Ausbildung liegt bei der jeweiligen Schule. Diese Schulen passen aufgrund ihrer besonderen Struktur jedoch nicht in das Gefüge des Niedersächsischen Schulgesetzes. Deshalb sind sie bereits seit 1974 – dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Niedersächsischen Schulgesetzes – von dem Anwendungsbereich des Schulgesetzes ausgenommen (§ 1 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 NSchG).

Durch Herausnahme der Gesundheitsfachberufe aus dem Schulgesetz sind für diese Schulen eigenständige Regelungen notwendig geworden. Bislang wurden Details zu diesen Schulen in einem Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums geregelt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun eine gesetzliche Grundlage für diese Schulen geschaffen werden, um zu gewährleisten, dass auch die Schulen für Gesundheitsfachberufe stets den modernen Standards der beruflichen Bildung entsprechen. Inhaltlich sollen die vielen verschiedenen Details, die sich aufgrund der großen Anzahl an Ausbildungsgängen ergeben, dann später in einer Verordnung aufgenommen werden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.08.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln