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Landesregierung gibt Gesetzentwurf zur Änderung vollstreckungsrechtlicher Vorschriften frei

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Montag einen Gesetzentwurf zur Änderung vollstreckungsrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Demnach sollen insbesondere die Sachaufklärungsbefugnisse der niedersächsischen Vollstreckungsbehörden gestärkt werden. So werden nicht nur die Möglichkeiten verbessert, den Aufenthaltsort einer Schuldnerin oder eines Schuldners zu ermitteln, sondern unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen auch ihre oder seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Mit diesen Befugnissen, die derzeit auch schon der Gerichtsvollzieherin und dem Gerichtsvollzieher bei der privatrechtlichen Vollstreckung und den Vollstreckungsbehörden des Bundes bei der Verwaltungsvollstreckung zustehen, wird nun auch die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen in Niedersachsen verbessert.

Daneben sieht der Gesetzentwurf weitere Änderungen vor, die sowohl die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen betreffen als auch die Durchsetzung von Verwaltungs-akten, die auf die Vornahme einer Handlung, auf Duldung oder auf Unterlassung gerichtet sind.

Die beteiligten Verbände haben nun sechs Wochen Zeit, sich zu dem Gesetzesvorhaben zu äußern.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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