Landesregierung kann Kritik des DGB nicht nachvollziehen
Zur Kritik des DGB an der Pauschalierung der Personalkostenerstattung bei EU-Fördermaßnahmen erklärt ein Sprecher der Niedersächsischen Staatskanzlei:
„Die Niedersächsische Staatskanzlei kann die Kritik des DGB bezüglich der Pauschalierung der Personalkostenerstattung bei EU-Fördermaßnahmen nicht nachvollziehen. Die Pauschalierung hat das Ziel, den bürokratischen Aufwand und damit Verwaltungskosten zu reduzieren.
Festzustellen ist, dass bei EU-Förderprojekten grundsätzlich immer nur ein Teil der gesamten Personalkosten erstattungsfähig ist. Daraus folgt, dass die teilweise Erstattung von Personalkosten kein geeignetes Instrument ist, auf Tariftreue hinzuwirken. Dieses muss bei der Entstehung der Kosten erfolgen, nicht bei deren Erstattung.
Eine Spitzabrechnung der Personalkosten hat zudem nach bisherigen Erkenntnissen der Landesregierung in der Vergangenheit nicht die Minimierung von Personalkosten durch Tarifuntreue verhindern können.
Dessen ungeachtet ist verabredet, dass sich die Mitglieder des Multifonds-Begleitausschusses bei einem Treffen am 28. Juli 2015 vertieft mit den Bedenken gegen die Pauschalierung beschäftigen werden. Bei diesem Treffen wird geklärt, inwieweit die Bedenken ausgeräumt werden können.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.07.2015
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