Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landesregierung stimmt dem Wirtschaftsplan 2017 der HanBG zu

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag dem Wirtschaftsplan der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft mbH (HanBG) für das Ge­schäftsjahr 2017 zugestimmt. Der Plan sieht einen Jahresüberschuss vor Steuern von rund 10,7 Millionen Euro vor. Die Erträge in Höhe von voraussichtlich rund 79 Millionen Euro wer­den maßgeblich durch die erhoffte Dividendenausschüttung der Volkswagen AG bestimmt. Die Höhe der Dividendenzahlung 2017 ist allerdings schwer vorherzusagen. Nach konserva­tiven Analysteneinschätzungen und mit einem Sicherheitsabschlag liegt dem Wirtschaftsplan als Rechengröße eine Dividendenerwartung von 1,20 Euro je Stammaktie zugrunde. Dies ergibt einen Gesamtertrag von rund 71 Millionen Euro. Darüber hinaus rechnet die Gesell­schaft im Wesentlichen mit Ausschüttungen der Salzgitter AG sowie der Galantis GmbH & Co. KG (Airbus-Group).

Auf der Aufwandseite dominieren die Zinsaufwendungen. Mit einer Höhe von rund 69 Millio­nen Euro unterschreiten sie den Vorjahreswert von 76,6 Millionen Euro jedoch deutlich. Ur­sache hierfür ist das weiterhin günstige Zinsniveau sowie die vergangenen Thesaurierungen der Jahresüberschüsse. Der Jahresüberschuss 2017 soll ebenfalls thesauriert werden. Der Wirtschaftsplan wird nun zur Information dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtags vorgelegt.

Gegenstand der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im Interesse des Landes Niedersachsen. Die HanBG hält unter anderem die Beteiligungen des Landes an der Volkswagen AG, der Salzgitter AG, der Deutschen Messe AG sowie teilweise an der Norddeutschen Landesbank.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.01.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln