Artikel-Informationen
erstellt am:
12.11.2018
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am (heutigen) Montag die Änderung der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (DVO-NEBG) beschlossen. Damit stärkt die Landesregierung die Flexibilität der Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Niedersachsen. Die wichtigste Neuerung ist eine Ausnahmeregelung von der Mindesteilnehmerzahl bei Kursen der Alphabetisierung und Grundbildung. Die Anrechenbarkeit von Kursen war bislang an eine Mindestzahl von sieben Teilnehmenden gebunden.
„Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen kann diese Hürde in den ländlichen Bereichen mit geringer Einwohnerzahl nicht immer erfüllt werden“, erläutert Wissenschaftsminister Thümler. Für bestimmte Angebote wie Alphabetisierungs- oder Grundbildungskurse, die eine relativ kleine Zielgruppe ansprechen, gebe es auch im Ballungsraum oft Schwierigkeiten, diese Kursgröße zu erreichen. „Wir erleichtern mit der neuen Ausnahmeregelung die finanzielle Förderung dieser Kurse und stärken damit die wichtigen flächendeckenden Angebote der Erwachsenenbildung“, fasst der Minister die Neuerung zusammen.
Erstmals werde die Verordnung zudem unbefristet verlängert. Das schaffe für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung eine langfristige, verlässliche Handlungsgrundlage. Die bisherige Verordnung war bis zum 31. Dezember 2018 befristet.
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12.11.2018
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