Mehr Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst: Niedersachsen modernisiert das Personalvertretungsrecht
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften beschlossen, der die Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den Dienststellen stärkt.
Erweitert wird die Mitbestimmung der Beschäftigten unter anderem in folgenden Punkten:
- bei Personal-Umsetzungen, bei der Ablehnung von Sonder- und Erholungsurlaub, und
- bei der Einrichtung von Telearbeitsplätzen, dem Inhalt von Personalentwicklungskonzepten sowie bei der Weiterentwicklung von Beförderungsrichtlinien und den Grundsätzen von Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertungen.
- Der Kontrolle des Personalrats sollen künftig auch die als problematisch angesehenen Kettenbefristungen unterliegen, dies bereits bei der zweiten Befristung eines Arbeitsvertrages.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird ebenfalls gestärkt. Insgesamt soll die Arbeit der Personalvertretungen durch die Nutzung der bestehenden Informations- und Kommunikationstechnik erleichtert werden.
Zur besseren Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten soll der Personalrat in Dienststellen ab 200 Beschäftigten die Bildung eines Wirtschaftsausschusses beantragen können. Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ist ein solches Antragsrecht darüber hinaus beim Richterrat und beim Staatsanwaltsrat vorgesehen.
In besonderen Verwaltungszweigen und Einrichtungen wie Hochschulen und Sparkassen werden Ausnahmen der so genannten Mitbestimmungs- und Benehmens-Tatbestände reduziert. Bei den Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung wird die Wahl der Beschäftigtenvertreter zudem geschlechtergerecht erfolgen. Im Schulbereich sollen künftig in den Personalvertretungen – wie in anderen Bereichen auch – nur noch Beamten- und Arbeitnehmergruppen gebildet werden. Damit entfällt das sogenannte Fachgruppenprinzip, das bisher bei den Stufenvertretungen (Hauptpersonalrat und Bezirkspersonalräte) acht nach Schulformen gebildete Fachgruppen vorsah.
Niedersachsen hatte schon 1994 mit der Einführung der Allzuständigkeit der Personalräte den Grundstein für eine fortschrittliche Regelung geschaffen. Der Niedersächsische Innenminister Boris Pistorius sagte, Niedersachsen sei bereits jetzt eines der führenden Länder im Hinblick auf die Rechte von Personalvertretungen im öffentlichen Dienst. Mit dem Beschluss des Kabinetts werde ein gutes Gesetz noch besser gemacht.
Der Gesetzentwurf sei in einem intensiven Dialog mit den Gewerkschaften und den kommunalen Spitzenverbänden entstanden und stelle einen Ausgleich zwischen den vielfältigen Interessen aller daran Beteiligten dar. Die Landesregierung wolle das Gesetz weiter modernisieren und zugleich die Funktionsfähigkeit der Verwaltungen und insbesondere der Kommunen erhalten.
Der Gesetzentwurf soll im Juli in den Landtag eingebracht werden. Im Hinblick auf die 2016 stattfindenden Personalratswahlen soll es noch in diesem Jahr in Kraft treten.
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erstellt am:
30.06.2015
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