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Mehr Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst: Niedersachsen modernisiert das Personalvertretungsrecht

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften beschlossen, der die Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den Dienststellen stärkt.

Erweitert wird die Mitbestimmung der Beschäftigten unter anderem in folgenden Punkten:

  • bei Personal-Umsetzungen, bei der Ablehnung von Sonder- und Erholungsurlaub, und
  • bei der Einrichtung von Telearbeitsplätzen, dem Inhalt von Personalentwicklungskonzep­ten sowie bei der Weiterentwicklung von Beförderungsrichtlinien und den Grundsätzen von Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertungen.
  • Der Kontrolle des Personalrats sollen künftig auch die als problematisch angesehenen Kettenbefristungen unterliegen, dies bereits bei der zweiten Befristung eines Arbeitsvertra­ges.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird ebenfalls gestärkt. Insgesamt soll die Arbeit der Personalvertretungen durch die Nutzung der bestehenden Informations- und Kommuni­kationstechnik erleichtert werden.

Zur besseren Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten soll der Personalrat in Dienststellen ab 200 Beschäftigten die Bildung eines Wirtschaftsausschusses beantragen können. Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ist ein solches Antragsrecht darüber hinaus beim Richterrat und beim Staatsanwaltsrat vorgesehen.

In besonderen Verwaltungszweigen und Einrichtungen wie Hochschulen und Sparkassen werden Ausnahmen der so genannten Mitbestimmungs- und Benehmens-Tatbestände redu­ziert. Bei den Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung wird die Wahl der Beschäftigtenvertreter zudem geschlechtergerecht erfolgen. Im Schulbe­reich sollen künftig in den Personalvertretungen – wie in anderen Bereichen auch – nur noch Beamten- und Arbeitnehmergruppen gebildet werden. Damit entfällt das sogenannte Fach­gruppenprinzip, das bisher bei den Stufenvertretungen (Hauptpersonalrat und Bezirksperso­nalräte) acht nach Schulformen gebildete Fachgruppen vorsah.

Niedersachsen hatte schon 1994 mit der Einführung der Allzuständigkeit der Personalräte den Grundstein für eine fortschrittliche Regelung geschaffen. Der Niedersächsische Innenmi­nister Boris Pistorius sagte, Niedersachsen sei bereits jetzt eines der führenden Länder im Hinblick auf die Rechte von Personalvertretungen im öffentlichen Dienst. Mit dem Beschluss des Kabinetts werde ein gutes Gesetz noch besser gemacht.

Der Gesetzentwurf sei in einem intensiven Dialog mit den Gewerkschaften und den kommu­nalen Spitzenverbänden entstanden und stelle einen Ausgleich zwischen den vielfältigen In­teressen aller daran Beteiligten dar. Die Landesregierung wolle das Gesetz weiter moderni­sieren und zugleich die Funktionsfähigkeit der Verwaltungen und insbesondere der Kommu­nen erhalten.

Der Gesetzentwurf soll im Juli in den Landtag eingebracht werden. Im Hinblick auf die 2016 stattfindenden Personalratswahlen soll es noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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