Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Nach Evaluierung: Beurteilungssystem der Landesverwaltung wird präzisiert

Die niedersächsische Landesregierung bringt eine Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung auf den Weg. Die Änderungen sind Ergebnis der Evaluierung des Beurteilungs­wesens in der Landesverwaltung. Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag, die ent­sprechende Verordnung zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Gegenstand der im Herbst 2014 vereinbarten Evaluierung war die Über­prü­fung sämtlicher Bestandteile des Beurteilungssystems. Außerdem wurde die Beurteilungspraxis dahingehen überprüft, ob sich das System bewährt hat oder künftig Alternativen in Betracht kommen. Ergebnis der Evaluierung ist, dass sich das Re­gel­beurteilungssystem grundsätzlich bewährt hat und lediglich in wenigen Bereichen ein An­pas­sungsbedarf besteht. Der allgemeine Rahmen des Beurteilungswesens ist in der Nieder­sächsischen Laufbahnverordnung festgelegt.

Um die Leistungen der Beamtinnen und Beamten präziser beurteilen zu können, erhalten die Beurteilungs-Rangstufen neue Bezeichnungen. Zudem wird in der Verordnung eine Grund­lage zur Regelung eines allgemeinen Maßstabs für die Verteilung der Rangstufen geschaf­fen. Ferner sieht der Verordnungsentwurf eine Anpassung an die Ausbildungs- und Befähi­gungsvorschriften im Bereich der Seeschifffahrt vor.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln