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Neue Masterabschlüsse für die Lehramtsausbildung sollen sich stärker an aktuellen schulpolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen orientieren

Die Landesregierung will die Lehramtsausbildung künftig stärker den aktuellen schulpoliti­schen Entwicklungen anpassen – beispielsweise dem gemeinsamen Lernen in der inklusiven Schule oder der Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Niedersachsen. Dazu hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag einer neuen „Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)“ zugestimmt. Der Verordnungsentwurf wurde zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Künftig soll den Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der Förderdiagnostik in den Studiengängen aller Lehrämter eine besondere Bedeutung zukommen.

In Niedersachsen gebe es hervorragende Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, auf die nicht verzichtet werden könne, sagte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heili­genstadt. Für das Gelingen der inklusiven Schule sei es jedoch notwendig, Wissen breiter zu streuen und alle zukünftigen Lehrerinnen und Lehrermit grundlegenden Kenntnissen zu un­terstützen.

Neben einer stärkeren Vermittlung von Berufsorientierung soll zudem auch Deutsch als Zweit- und als Bildungssprache sowie interkulturelle Kompetenz in Niedersachsen in der Ausbildung zukünftiger Lehrkräfte verankert werden. Lehrkräfte sollten Instrumente erhalten, mit denen Sprachförderung noch mehr als bisher zu einem selbstverständlichen Teil des Un­terrichts werden kann. Argumentieren und diskutieren lernen, Fachbegriffe einbinden, Texte strukturieren – auch dies sollten angehende Lehrkräfte künftig in jedem Unterrichtsfach leh­ren können.

Außerdem sieht der Entwurf der Verordnung vor, das Unterrichtsfach „Islamische Religion“ als grundständig studierbares Unterrichtsfach in den Fächerkanon der Lehrämter an Grund­schulen, an Haupt- und Realschulen, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen aufzu­nehmen. Bislang wird in Niedersachsen lediglich ein Ergänzungsstudium angeboten, mit dem Lehrerinnen und Lehrer im Bereich Grund-, Haupt- und Realschulen ihre bereits erwor­bene Lehrbefähigung um das Fach „Islamischer Religionsunterricht“ erweitern können. Auch hier trage die Lehramtsausbildung gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung, erläuterte die Kultusministerin. Mit der Möglichkeit, Islamische Religionspädagogik künftig auch grund­ständig studieren zu können, werde zudem die Hürde für Lehrkräfte gesenkt, eine solche Ausbildung aufzunehmen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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