Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Neue Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter: Mehr Wissen über Inklusion, Deutsch als Zweitsprache und zur Berufsorientierung vermitteln

Alle angehenden Lehrkräfte erwerben während ihres Studiums in Niedersachsen künftig auch Basiskompetenzen für die Umsetzung der Inklusion, die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache beziehungsweise für die Berufsorientierung. Das Unterrichtsfach Islamische Religion wird grundständig studierbar. Das hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer (heutigen) Sitzung beschlossen. Dazu wird die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehr­ämter (Mas­terVO-Lehr) geändert. Sie tritt mit dem Wintersemester 2015/2016 in Kraft. Die vorherige Ver­bandsbeteiligung hatte zu keiner wesentlichen Veränderung des Entwurfs ge­führt.

In Niedersachsens Schulen gebe es hervorragende Spezialistinnen und Spezialisten, auf die auch künftig nicht verzichtet werden könne, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. An­gesichts der zunehmenden Vielfalt in Schulen sei es jedoch notwen­dig, Wissen breiter zu streuen und alle zukünftigen Lehrkräftemit grundlegen­den Kenntnissen zu unterstützen.

Künftig erwerben Lehramtsstudierende Basiskompetenzen in Themenbereichen, die wegen gesellschaftlicher und schulpolitischer Entwicklungen in allen Schulformen verstärkt eine Rolle spielen: Umgang mit Heterogenität und Inklusion, Grundlagen der Förderdiagnostik, Deutsch als Zweit- und als Bildungssprache, interkulturelle Kompetenz sowie Berufsori­entie­rung. Dafür werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Die im Stu­dium erworbenen Ba­siskompetenzen werden im Vorbereitungsdienst für schul­praktische Anforderungen vertieft und erweitert. So werden künftige Lehrkräfte für die Herausforderungen der Schule in der sich wandelnden Schullandschaft fundiert ausgebil­det sein.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Unterrichtsfach Islamische Religion. Dieses Un­terrichtsfach wird als grundständig studierbares Unterrichtsfach in den Fächerkanon der Lehrämter an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen, an Gymnasien und an berufsbil­denden Schulen mit aufgenommen. Die erforderlichen Studienangebote werden vom Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück sukzessive aufgebaut und verantwortet.

Die neue Verordnung stellt auch die von der Kultusministerkonferenz (KMK) geforderte län­derübergreifende berufliche Mobilität der Lehrkräfte sicher. Die Länder haben sich bereits am 7. März 2013 verpflichtet, eine größtmögliche Mobilität unter den Bundesländern zu gewähr­leisten. Mit der modifizierten niedersächsischen Verordnung wird nunmehr auch auf die in­haltlichen Anforderungen der KMK für das Studium der Lehrkräfte Bezug genommen. So wird auch ein Beitrag dazu geleistet, dass sich Absolventinnen und Absolventen anderer Länder für den Vorbereitungs- oder Schuldienst ohne Mobilitätshemmnisse in Niedersachsen bewerben können. Die die Vergleichbarkeit der Studiengänge wird damit länderübergreifend sichergestellt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln