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Niedersächsisches Quartiersgesetz soll Lebensqualität verbessern helfen – Private Initiativen und Kommunen werden bei der Stadtentwicklung unterstützt

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das „Gesetz zur Stär­kung der Quartiere durch private Initiativen (Niedersächsisches Quartiersgesetz/NQG) im Entwurf beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Mit diesem Gesetz werden private Initiati­ven unterstützt, die ihr Stadtquartier oder ihren Ortsteil wiederbeleben, stärken und weiterentwi­ckeln möchten. Dafür wird eine Öffnungsklausel im Baugesetzbuch (§ 171f BauGB) genutzt, die es den Ländern ermöglicht, solche Regelungen für private Initiativen zur Stadtentwick­lung und insbesondere für deren Finanzierung zu treffen.

Die Städte und Gemeinden erhielten nun ein innovatives Instrument der Stadtentwicklung, um zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner die Lebensqualität in Quartieren und Orts­teilen zu verbessern, erklärte Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt. Das Quartiersge­setz ermögliche insbesondere eine verlässliche Finanzierung der privat organisierten und eigen­verantwortlich durchgeführten Aufwertungsmaßnahmen. Mit dem NQG werde der Fokus nicht nur auf Innenstädte und zentrale Versorgungsbereiche gelegt. Private Initiativen und Kommunen können künftig in Abstimmung miteinander durch verschiedene Maßnahmen die Attraktivität von Innenstädten, Orts- und Stadtteilen sowie an­deren Quartieren steigern.

Damit werden zusätzliche Handlungspotenziale und finanzielle Beiträge für die Stadtentwick­lung erschlossen, insbesondere, um etwa Wohnviertel oder Stadtteile in Hinblick auf wirt­schaftliche Veränderungen, den demografischen Wandel oder die Energiewende weiterzu­entwickeln und zu stärken. So können Gemeinden – auf Vorschlag der Grundeigentümerin­nen und Grundeigentümer – mit einer Satzung Aufwertungsmaßnahmen festlegen, wie barri­erefreie Gestaltung des Wohnumfeldes, mehr Geschäfte in kleineren Gemeinden oder eine verbesserte Aufenthaltsqualität in Stadtzentren. Derartige Aufwertungsmaßnahmen ergän­zen die originär staatlichen oder kommunalen Aufgaben.

Die zum Gesetzesverfahren angehörten Verbände haben sich überwiegend sehr positiv zur beabsichtigten Gesetzgebung geäußert. Aus Sicht der meisten Verbände bestehen mit dem Quartiersgesetz gute Chancen, Projekte zu realisieren, die andernfalls durch die öffentliche Hand allein nicht umsetzbar wären. Die kommunale Planungshoheit wird nicht beschnitten, Städte und Gemeinden entscheiden, ob und wie sie Quartiersinitiativen unterstützen wollen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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