Niedersächsisches Quartiersgesetz soll Lebensqualität verbessern helfen – Private Initiativen und Kommunen werden bei der Stadtentwicklung unterstützt
Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das „Gesetz zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (Niedersächsisches Quartiersgesetz/NQG) im Entwurf beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Mit diesem Gesetz werden private Initiativen unterstützt, die ihr Stadtquartier oder ihren Ortsteil wiederbeleben, stärken und weiterentwickeln möchten. Dafür wird eine Öffnungsklausel im Baugesetzbuch (§ 171f BauGB) genutzt, die es den Ländern ermöglicht, solche Regelungen für private Initiativen zur Stadtentwicklung und insbesondere für deren Finanzierung zu treffen.
Die Städte und Gemeinden erhielten nun ein innovatives Instrument der Stadtentwicklung, um zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner die Lebensqualität in Quartieren und Ortsteilen zu verbessern, erklärte Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt. Das Quartiersgesetz ermögliche insbesondere eine verlässliche Finanzierung der privat organisierten und eigenverantwortlich durchgeführten Aufwertungsmaßnahmen. Mit dem NQG werde der Fokus nicht nur auf Innenstädte und zentrale Versorgungsbereiche gelegt. Private Initiativen und Kommunen können künftig in Abstimmung miteinander durch verschiedene Maßnahmen die Attraktivität von Innenstädten, Orts- und Stadtteilen sowie anderen Quartieren steigern.
Damit werden zusätzliche Handlungspotenziale und finanzielle Beiträge für die Stadtentwicklung erschlossen, insbesondere, um etwa Wohnviertel oder Stadtteile in Hinblick auf wirtschaftliche Veränderungen, den demografischen Wandel oder die Energiewende weiterzuentwickeln und zu stärken. So können Gemeinden – auf Vorschlag der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer – mit einer Satzung Aufwertungsmaßnahmen festlegen, wie barrierefreie Gestaltung des Wohnumfeldes, mehr Geschäfte in kleineren Gemeinden oder eine verbesserte Aufenthaltsqualität in Stadtzentren. Derartige Aufwertungsmaßnahmen ergänzen die originär staatlichen oder kommunalen Aufgaben.
Die zum Gesetzesverfahren angehörten Verbände haben sich überwiegend sehr positiv zur beabsichtigten Gesetzgebung geäußert. Aus Sicht der meisten Verbände bestehen mit dem Quartiersgesetz gute Chancen, Projekte zu realisieren, die andernfalls durch die öffentliche Hand allein nicht umsetzbar wären. Die kommunale Planungshoheit wird nicht beschnitten, Städte und Gemeinden entscheiden, ob und wie sie Quartiersinitiativen unterstützen wollen.
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erstellt am:
16.05.2017
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