Organspende: Kabinett bringt Ausführung des Transplantationsgesetzes in den Landtag ein – Spenderzahlen für Niedersachsen sind zuletzt wieder gestiegen
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Änderungsgesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes des Bundes beschlossen. Der Entwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht. Gesundheitsministerin Cornelia Rundt bezeichnete das Gesetz als weitere Verbesserung auf dem Gebiet des Transplantationswesens. Die zuletzt wieder angestiegenen Organspenderzahlen für Niedersachsen gäben Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Sie hoffe, dass wieder mehr Menschenleben durch eine Organtransplantation gerettet werden könnten.
Mit der Neuregelung will die Landesregierung unter anderem die Rahmenbedingungen für die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken verbessern. Das Gesetz soll zudem Qualifikation und Umfang der Freistellung der Transplantationsbeauftragten regeln. Die Regelungen zur Lebendspende, die bislang im Kammergesetz für die Heilberufe enthalten sind, sollen ebenfalls in diesem Ausführungsgesetz zusammengefasst werden.
Nur wer gut über das Spenden von Organen informiert sei, könne sich eine qualifizierte Meinung dazu bilden, sagte die Ministerin. Wer sich dann eindeutig für oder auch gegen eine Organspende entscheide und dies in einem Organspenderausweis dokumentiere, helfe Ärztinnen und Ärzten, nehme aber auch den Angehörigen die stark belastende Bürde einer Entscheidung im Krisenfall ab.
Das Thema Organspende sei im Gesundheitsressort fest verankert: So wird es beim diesjährigen „Tag der Niedersachsen“ in Wolfsburg im Niedersachsendorf einen Informationsstand zur Organspende geben. Das Ministerium bietet außerdem informative Faltblätter mit Organspenderausweisen an. Mit der landesweiten Kampagne „Du fehlst mir“ wurde auf das Thema aufmerksam gemacht und die Bevölkerung sensibilisiert; außerdem wurden Talkrunden mit Betroffenen sowie mit Expertinnen und Experten veranstaltet.
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erstellt am:
25.04.2017
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