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Stabilitätsbericht Niedersachsen 2017: Haushaltspolitische Stabilität, Nachhaltigkeit und inhaltliche Schwerpunktsetzung

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Stabilitätsbericht 2017 beschlossen. Niedersachsen erfüllt mit dem Kennziffernbündel erneut die Anforderungen des Stabilitätsrates sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Der Bericht beruht auf dem Haushaltsplan 2017/2018 einschließlich Nachtragshaushalt 2017 und der Mittelfristigen Planung 2017 bis 2021. Die hierzu getroffenen Beschlüsse schlagen sich positiv im Stabilitätsbericht nieder: Erstmals in der Geschichte des Landes wurde für 2017 ein Haushalt ohne Nettoneuverschuldung beschlossen. Zugleich wird bis 2020 das strukturelle Defizit vollständig zurückgeführt. Außerdem wurde für den gesamten Planungszeitraum ein vollständiger Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben erreicht. Mit einem Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme, ohne strukturelles Defizit und ohne verbleibende Deckungslücken erreicht Niedersachsen damit rechtzeitig vor dem Jahr 2020 den finanzpolitisch notwendigen Dreiklang aus haushaltspolitischer Stabilität, Nachhaltigkeit und inhaltlicher Schwerpunktsetzung.

Der Stabilitätsbericht bildet die Grundlage für den achten Durchgang der jährlichen Beratungen des Stabilitätsrates über die Haushaltslage des Bundes und der Länder und ist bis zum 15. Oktober jeden Jahres vorzulegen. Kernstück des Stabilitätsberichts ist die Darstellung einheitlich definierter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung. Ergänzt werden sie um eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung und eine Darlegung der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Kreditaufnahmegrenzen. Niedersachsen wird im Vergleich der Länder wie in den Vorjahren eine solide Mittelposition einnehmen.

Der Stabilitätsrat ist ein Bund-Länder-Gremium zur Überwachung der Haushaltsentwicklung von Bund und Ländern. In dem Stabilitätsbericht sind unter anderem vier Kennziffern darzustellen, die der Stabilitätsrat für die regelmäßige Überwachung der öffentlichen Haushalte definiert hat. Für jede Kennziffer gilt ein Schwellenwert. Verletzt ein Land bei der Mehrzahl der Kennziffern diese Schwellenwerte, wird das als Warnsignal für eine möglicherweise drohende Haushaltsnotlage gewertet. Die für alle Länder einheitlich definierten Kennziffern sind die Zins-Steuerquote, der Schuldenstand je Einwohner, die Kreditfinanzierungsquote sowie das strukturelle Finanzierungssaldo je Einwohner. Keine der Kennziffern ist für Niedersachsen nach den Regularien des Stabilitätsrates irgendwie auffällig.

Der Stabilitätsbericht 2017 wird auf der Website des Niedersächsischen Finanzministeriums veröffentlicht (www.mf.niedersachsen.de).

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.09.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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