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Statement von Doris Schröder-Köpf, Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, zur Lösung für die Flüchtlingsbürgen

Ich begrüße die Lösung für diejenigen, die sich 2015 und 2016 für geflüchtete Familien verbürgt haben, die aus dem Kriegsgebiet Syrien im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms Niedersachsens zu uns gekommen sind. Diese Regelung ist das erfreuliche Ergebnis der Gespräche der Innenminister Niedersachsens und Hessens mit den zuständigen Bundesbehörden und erleichtert die akute Situation betroffener ehrenamtlicher Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer und auch Kirchengemeinden, die sich für Menschen in Not eingesetzt haben.

Hintergrund: Die Landesregierung hatte in der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 20. April 2018 auf entsprechende Anfragen geantwortet. Demnach hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden, dass Jobcenter nach Feststellung der Erstattungsansprüche gegenüber den Verpflichtungsgebern die Ansprüche befristet niederschlagen, bis eine endgültige Klärung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgt ist.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.04.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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