Umweltminister informiert über Umsetzung der FFH-Richtlinie Wenzel: 100 von 385 Schutzflächen bereits gesichert, Abschluss 2020
Umweltminister Stefan Wenzel hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag über den Stand der Umsetzung der FFH-Richtlinie in Niedersachsen informiert. Niedersachsen hat insgesamt 385 FFH-Gebiete mit einer Fläche von rund 610.000 Hektar gemeldet. Davon sind derzeit etwa 100 Gebiete vollständig in der von der EU geforderten Weise gesichert. Darin enthalten sind die großen FFH-Gebiete – so im Wattenmeer, im Harz und an der Elbe - sowie die Truppenübungsplätze Bergen und Munster. Somit sind rund zwei Drittel der FFH-Gebietsfläche Niedersachsens bereits ausreichend gesichert. Nach den Vorgaben der EU hätte die Mehrzahl der vom Land gemeldeten FFH-Gebiete seit mehr als fünf Jahren durch die Ausweisung von Schutzgebieten gesichert werden müssen.
Die EU-Kommission hat wegen der mangelnden Umsetzung der FFH-Richtlinie im Jahr 2014 zunächst ein Pilotverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet. Dieses mündete 2015 in das zurzeit anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen der mangelnden Sicherung und der mangelnden Festsetzung von erforderlichen Pflegemaßnahmen. Versäumnisse der Vorgängerregierung, die vorrangig auf das Instrument des freiwilligen Vertragsnaturschutzes gesetzt hatte, ist es zu diesem Mangel gekommen, kritisierte der Umweltminister.
Um die bestehenden Defizite zu beseitigen, haben der Niedersächsische Landkreistag und das Umweltministerium bereits im Jahre 2014 eine politische Zielvereinbarung unterzeichnet. Danach sollen die FFH-Gebiete bis 2018 vollständig gesichert und die Maßnahmenplanung für die Gebiete bis 2020 abgeschlossen sein. Diese Zeitplanung wurde der EU-Kommission über das Bundesumweltministerium mitgeteilt.
Um das gesteckte Ziel zu erreichen, arbeiten die für die Sicherung zuständigen Landkreise und Städte sowie die Region Hannover mit Hochdruck an der EU-konformen Sicherung der FFH-Gebiete. Zur Unterstützung der Behörden haben das Land und der Landkreistag eine Reihe von fachlichen Handreichungen und Leitfäden erarbeitet. Auch das Land ist inzwischen seinen Verpflichtungen nachgekommen, die Bestandskartierungen auf einen neuen Stand zu bringen. Noch fehlende faunistische Daten sind seitens des Landes in Absprache mit den unteren Naturschutzbehörden noch zu erheben und bereitzustellen.
„Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass es gelingen wird, die niedersächsischen FFH-Gebiete bis 2018 in der von der EU geforderten Weise zu sichern“ sagte Wenzel. Dazu seien jedoch weiterhin erhebliche Anstrengungen nötig. Diese beträfen nicht nur das Umweltressort und die mit der Durchführung von Schutzgebietsverfahren zurzeit stark belasteten Landkreise und Städte. Die Landesregierung werde diesen Prozess weiterhin nach besten Kräften auch mittels einer stärkeren Kommunikation gegenüber den von der Sicherung Betroffenen unterstützen und, wo immer möglich, mit den Kommunen an einem Strang ziehen, sagte Minister Wenzel.
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erstellt am:
25.10.2016
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