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Regelmäßige Beflaggungstage

In Niedersachsen ist eine tägliche landesweite Beflaggung sämtlicher Dienstgebäude des Landes nicht vorgesehen. Die Dienstgebäude werden nur an besonderen Tagen beflaggt. Diese Tage stellen aus der geschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen bedeutsame Ereignisse dar. Mit der Beflaggung wird die besondere Bedeutung der damit verbundenen Ereignisse zum Ausdruck gebracht und im Bewusstsein der Bevölkerung wachgehalten.

Regelmäßige Beflaggungstage

Nachfolgend haben wir für Sie die Termine und Anlässe zusammengestellt, zu denen regelmäßig, also ohne eine besondere Beflaggungsanordnung in Niedersachsen die Dienstgebäude des Landes beflaggt werden. Den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist empfohlen worden, an den festgelegten Tagen ihre Dienstgebäude ebenfalls zu beflaggen.

  • 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
  • 11. März: Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (halbmast)
  • 1. Mai: Feiertag der Arbeit
  • 9. Mai: Europatag
  • 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
  • 1. Juni: Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
  • 17. Juni: Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR
  • 20 Juni: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
  • 20. Juli: Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus
  • 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
  • am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent: Volkstrauertag (halbmast)
  • sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Sonstige wiederkehrende Beflaggungstage

Neben den regelmäßigen Beflaggungstagen gibt es noch weitere Anlässe im Jahr, zu denen auf besondere Anordnung zu beflaggen ist:

  • am letzten Donnerstag im September: Weltschifffahrtstag

Am Weltschifffahrtstag werden nur die Bundes- und Landesbehörden in den Hafenstädten der Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beflaggt. Hier orientiert sich die Beflaggung in diesen fünf Ländern an dem von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) festgelegten - wechselnden - Termin.

Welche Flaggen werden gesetzt?

Bei der Beflaggung werden grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesflagge gesetzt. Der Europaflagge gebührt vor der Bundesflagge, der Bundesflagge vor der Landesflagge und der Landesflagge vor den übrigen Flaggen die bevorzugte Stelle an der linken Seite von außen auf das Gebäude gesehen. Können aus technischen Gründen nicht mehr als zwei Flaggen gesetzt werden, so sind die Bundesflagge neben der Landesflagge, bei einem Fahnenmast nur die Landesflagge zu setzen.

Wo ist das geregelt?

Wer es ganz genau wissen will, findet das unter Nr. 1.1 der Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz.


Beflaggungskalender Niedersachsen

Bei der Beflaggung werden grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesflagge gesetzt. Es gibt regelmäßige Beflaggungstage und aktuelle Beflaggungsanordnungen im Beflaggungskalender.

Mehr zum Thema Beflaggung finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.08.2020
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2023

Nds. Staatskanzlei
Planckstr. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6955

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