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Bundesratsinitiative: Niedersachsen will Forschung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen steuerlich fördern

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Ent­wicklung (FuE) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland beschlossen. Ge­fördert werden sollen Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für FuE-Vorhaben eingesetzt werden. Förderbegünstigte sollten alle KMU nach Definition der EU-Kommission sein, also Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Denkbar ist auch eine Ausweitung der Förderfähigkeit auf Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftig­ten.

Durch die Digitalisierung der Wirtschaft steige der internationale Wettbewerbsdruck, sagte Ministerpräsident Stephan Weil. Schnellere Innovationszyklen und steigende Anforderungen der Kunden erforderten gerade in der Zulieferindustrie auch bei kleinen und mittleren Unter­nehmen zunehmend Investitionen in Forschung und Entwicklung. Kleinere Firmen stelle dies vor besondere Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierungsmöglichkei­ten, die Fachkräftegewinnung und das Innovationsrisiko, begründete der Niedersächsische Ministerpräsident die Initiative.

Nach dem Innovationsbericht des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) vom Januar 2016 nahmen die Innovationsausgaben von Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten im Jahr 2014 im Vorjahresvergleich deutlich um 9 Prozentpunkte ab. Seit Jah­ren ist damit der Anteil des Mittelstandes an den gesamten Innovationsausgaben der deut­schen Wirtschaft rückläufig. 2014 lag er bei 22 Prozent, 2007 noch bei 29 Prozent und in der zweiten Hälfte der 1990-er Jahre sogar bei über 35 Prozent. Auch die Anzahl der Unterneh­men, die Innovationsausgaben getätigt haben, ist zwischen 2013 und 2014 um 12 Prozent gesunken. Dies zeigt, dass mittelständische Unternehmen zunehmend FuE-Aktivitäten redu­zieren.

Aufgrund dieser Entwicklung hält die niedersächsische Landesregierung eine stetige, ver­lässliche und direkte Unterstützung von KMU im Bereich von FuE in Form einer steuerlichen Forschungsförderung für sinnvoll. Der Fördersatz sollte nach der niedersächsischen Initiative zehn Prozent der gesamten FuE-Personalaufwendungen (Bruttolöhne) betragen. Die For­schungsprämie sollte steuerfrei gestellt werden, um den Innovationsanreiz nicht zu verwäs­sern. Für den Fall, dass die Forschungsprämie höher ist als die Steuerschuld, sollte eine Er­stattung vorgesehen werden, damit auch Start-ups und ertragsschwächere Unternehmen profitieren.

Ministerpräsident Weil sagte, mit der Einführung einer steuerlichen Förderung sei das Ziel verbunden, innovative Entwicklungen und Prozesse im Mittelstand zu beschleunigen. Zudem wird durch das Fördermodell die Wissensintensivierung von KMU verbessert, die Wettbe­werbsfähigkeit des Mittelstandes bei der Suche nach qualifiziertem Personal gestärkt, An­reize für mehr Weiterbildungsaktivitäten gesetzt und dem Fachkräftemangel im Mittelstand entgegengewirkt.

Nach Ansicht der Landesregierung dürfen strukturell notwendige Maßnahmen zur Stärkung der mittelständischen Wirtschaft auch angesichts der Bewältigung anderer dringender Prob­leme in Deutschland nicht vernachlässigt werden. Mit der Bundesratsinitiative fordert Nieder­sachsen die Bundesregierung daher dazu auf, einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung vorzulegen, der sich an den vorgelegten Eckpunkten orientiert.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.04.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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