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Beflaggungskalender Niedersachsen

Nachfolgend haben wir für Sie die Termine und Anlässe zusammengestellt, zu denen in Niedersachsen die öffentlichen Gebäude regelmäßig beflaggt werden:

27. Januar

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)

1. Mai

Feiertag der Arbeit

9. Mai

Europatag

23. Mai

Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

1. Juni

Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung

17. Juni

Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR

20. Juli

Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus

3. Oktober

Tag der Deutschen Einheit

am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent

Volkstrauertag (halbmast)

sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)

Hinweis:

Bei der Beflaggung werden grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesflagge gesetzt. Der Europaflagge gebührt vor der Bundesflagge, der Bundesflagge vor der Landesflagge und der Landesflagge vor den übrigen Flaggen die bevorzugte Stelle an der linken Seite von außen auf das Gebäude gesehen. Können aus technischen Gründen nicht mehr als zwei Flaggen gesetzt werden, so sind die Bundesflagge neben der Landesflagge, bei einem Fahnenmast nur die Landesflagge zu setzen.

Fahnen im Wind

Link zum Thema

Weitere ausführliche Informationen zum Thema "Beflaggung" finden Sie beim

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