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Landkreise und Städte sollen künftig Verstöße bei Kinderehen ahnden

Die geplante Änderung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das hat die Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen.

In der Verordnung sollen die früher in einer Vielzahl von Einzelvorschriften geregelten Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in einem einheitlichen Normenwerk gebündelt werden. Mit der Änderung soll eine weitere Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bestimmt werden. Diese bezieht sich auf das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, das zum 22. Juli 2017 in Kraft getreten ist und das damit eingeführte bußgeldbewehrte Trauungsverbot für Minderjährige. Die Zuständigkeit bei Verstößen gegen dieses Trauungsverbot soll auf die Landkreise, kreisfreien und großen selbstständigen Städte übertragen werden.

Verboten sind religiöse oder traditionelle Handlungen, die darauf gerichtet sind, eine der Ehe vergleichbare dauerhafte Bindung zweier Personen zu begründen, von denen eine das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Gleiche gilt für den Abschluss eines Vertrages, der nach den traditionellen oder religiösen Vorstellungen der Partner an die Stelle der Eheschließung tritt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.01.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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