Artikel-Informationen
erstellt am:
07.04.2020
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Änderung der Verordnung über den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie über die Gewerbesteuerumlage für die Verbandsbeteiligung freigegeben.
Die Verordnung regelt die Umsetzung und das Abrechnungsverfahren im Rahmen des Gemeindefinanzreformgesetzes. Bislang wird der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer den Kommunen vom Land quartalsweise weitergeleitet. Die Änderungsverordnung sieht nun ab dem Jahr 2021 monatliche Abschläge vor.
Die Änderungen sollen zeitgleich mit einer ohnehin vorgesehenen Umstellung des operativen Verfahrens der Auszahlungen der Gemeindeanteile, der Erhebung der Gewerbesteuerumlage und der Umsetzung des kommunalen Finanzausgleichs auf ein modernes digitales Verfahren vorgenommen werden.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer stellt eine der größten Ertragsquellen der Kommunen dar. Im Jahr 2019 beliefen sich diese in Niedersachsen zusammen auf über 4,4 Milliarden Euro. Die an Bund und Land abzuliefernde Gewerbesteuerumlage belief sich während dessen auf 704 Millionen. Darin enthalten war jedoch noch die einigungsbedingte Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, die ab diesem Jahr entfällt.
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07.04.2020
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