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Diskussion um Schächtungsverbot: Ausnahmegenehmigungen bei Tierschächtungen zulässig

In der Diskussion, ob das betäubungslose Schächten von Tieren verboten werden soll, betont die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, dass die Religionsfreiheit unbedingt gewährt bleiben muss: „Die Ausnahmeregelungen für das kontrollierte Schächten von maximal 200 Tieren in Niedersachsen hat sich als streng überwachte Praxis bewährt, die die Religionsfreiheit sichert. Die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in Bezug auf den Tierschutz ist im Sinne der Rechtsordnung geregelt und wird stets mit Bedacht abgewogen. Ich sehe deshalb keinen Grund, daran etwas zu ändern.“

Hintergrund:

In einer aktuellen Diskussion wurde von vereinzelten Stimmen in Niedersachsen ein Verbot der Ausnahmeregelung in Bezug auf das Schächten von Ziegen und Schafen anlässlich des muslimischen Opferfestes gefordert. Die bestehende Regelung wird jährlich erteilt und sieht im Jahr 2019 vor, dass maximal 200 Tiere im Rahmen der religiösen Vorschriften kontrolliert geschächtet werden dürfen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.08.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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