Kabinett gibt Windenergieerlass zur Verbandsbeteiligung frei
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf für den Windenergieerlass und den Entwurf des Leitfadens Artenschutz zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Als Ausbauziel werden 20 Gigawatt Windenergieleistung an Land bis zum Jahr 2050 angestrebt. Der dafür berechnete Flächenbedarf liegt bei Berücksichtigung zu erwartender technischer Innovationen unter den vergleichbaren Planungen anderer Bundesländer. Berechnungen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz ergeben, dass das Ziel mit weniger, dafür aber leistungsstärkeren Anlagen zu erreichen ist, als heute am Netz sind. Aktuell stehen in Niedersachsen rund 5600 Windenergieanlagen.
Rechtliche Grundlage für die Bewertung möglicher Probleme mit Abständen, Geräuschentwicklung und Schattenwurf bleiben in Niedersachsen die Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Baurechts. Ferner gilt die Planungskompetenz der Kommunen. Diese soll gestärkt werden.
Die Erarbeitung des Erlassentwurfs erfolgte unter frühzeitiger Beteiligung externer Akteure; darunter die Kommunalen Spitzenverbände, Verbände und Vertreter der Windenergiebranche, Vertreterinnen und Vertreter von Umwelt- und Naturschutzverbänden, die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN), die Klimaschutzagentur Region Hannover und die Koordinierungsstelle Windenergierecht. Der Leitfaden zum Artenschutz wurde in einer Unterarbeitsgruppe des Dialogforums in gleichartiger Weise entwickelt.
Mit der geplanten Verbändeanhörung zu den Entwürfen wird nun auch den im Erarbeitungsprozess bisher nicht beteiligten Institutionen umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Mehr dazu finden Sie hier: www.umwelt.niedersachsen.de/windenergieerlass/
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erstellt am:
05.05.2015
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