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Meldewesen wird neu geordnet und an Änderungen im Bundesgesetz angepasst

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Meldewesens in Niedersachsen beschlossen. Damit soll das niedersächsische Melderecht an die Änderungen angepasst werden, die sich durch ein neues Bundesmeldegesetz ergeben (BMG). Dieses tritt am 1. November 2015 in Kraft.

Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG) hält an der grundsätzlichen Zuständigkeit der Gemeinden für das Meldewesen fest. Neu werden allerdings Regelungen zum automatisierten Abruf von Melderegisterdaten sein. Das Land hält die Melderegisterdaten für die Sicherheitsbehörden zum jederzeitigen automatisierten Abruf aus dem Melderegisterdatenspiegel vor und erfüllt damit eine Verpflichtung aus dem BMG. Der niedersächsische Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Grundlagen dafür, den Betrieb des Melderegisterdatenspiegels zu ermöglichen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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