Kabinett beschließt Grundlagen für eine integrierte Regionale Landesentwicklung und Neuausrichtung der EU-Förderung
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Bildung einer neuen Abteilung „Regionale Landesentwicklung und EU-Förderung“ in der Niedersächsischen Staatskanzlei beschlossen und dem Geschäftsbereich von Staatssekretärin Birgit Honé zugewiesen. Das Kabinett hat durch diesen Organisationsbeschluss über die Fachministerien hinweg verstreute Kompetenzen im Bereich der Landesentwicklung und EU-Förderung in der Staatskanzlei zusammengeführt. Es wurden so die Grundlagen für eine integrierte Regionale Landesentwicklung und eine Neuausrichtung der EU-Förderung für die kommende Förderperiode 2014-2020 gelegt. Die Umsetzung der in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung zu dieser Thematik getroffenen Aussagen ist damit bereits innerhalb der ersten 100 Tage Regierungszeit begonnen worden und auf einem guten Weg.
Die beschlossenen organisatorischen Maßnahmen bilden den ersten Schritt eines umfangreicheren, unerlässlichen Prozesses zur Neuausrichtung der Regionalförderung. Die niedersächsischen Landesteile haben sich in den vergangenen Jahren extrem unterschiedlich entwickelt. Sowohl bei den demographischen als auch den ökonomischen Rahmendaten gibt es deutliche Verwerfungen zwischen dem Westen Niedersachsens und den Metropolregionen einerseits sowie weiten Teilen im Norden, Osten und Süden des Landes andererseits. Viele Landkreise in Süd- und Südostniedersachsen werden bis zum Jahr 2030 Bevölkerungsverluste von 20 Prozent und mehr erleiden und zudem in der Bevölkerungsstruktur überaltern. Die Fakten und Prognosen hierzu sind seit zehn Jahren bekannt. Der Landtag hatte bereits im Jahr 2007 auf diese dramatische Situation in einem Bericht der Enquetekommission zum demographischen Wandel hingewiesen.
Die vorherige Landesregierung hatte auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht genutzt um gegenzusteuern.
Angesichts dieser Ausgangslage und der Tatsache, dass die EU-Mittel in der nächsten Förderperiode um bis zu 40 Prozent zurückgehen werden, verfolgt die neue Landesregierung das Ziel, allen Teilräumen des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung zu geben. Für die unterschiedlichen Regionen sollen gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort spezifische und möglichst zielgenaue Förderpolitiken entwickelt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Land einen Steuerungsrahmen setzen, Maßnahmen koordinieren, Schwerpunkte definieren und regionale Kooperationen unterstützen. Die Landesregierung wird durch eine integrierte Landesplanung zur Aktivierung der Regionen beitragen und diese eng mit der EU-Förderpolitik verzahnen. Die Zusammenführung der jeweiligen Kompetenzen ist dafür eine essentielle Vorbedingung. Insgesamt handelt es sich um die Wiederbelebung einer strategisch orientierten und wirksamen Landesentwicklung.
Ein zentrales Merkmal der zukünftigen regionalen Landesentwicklungspolitik wird sein, dass diese in einem intensiven Dialog mit den kommunalen Partnern und Akteuren vor Ort stattfinden wird.
Die künftige Förderpolitik der Landesregierung ist durch zwei maßgebliche Eckpfeiler gekennzeichnet. Zum einen sollen Fördermittel zukünftig so gesteuert werden, dass sie schwerpunktmäßig an den „Stärken der Schwachen“ ansetzen. Zum anderen gilt es sicherzustellen, dass diejenigen Regionen, in denen es schon eine positive Entwicklung gibt, nicht zurückfallen, sondern auch weiterhin gezielt in ihrer Entwicklung unterstützt werden.
So könnte es beispielsweise im Nordwesten des Landes erforderlich sein, die Fachhochschulausbildung auszubauen, die Innovationskräfte in den Unternehmen zu stärken und angesichts des drohenden Fachkräftemangels noch mehr Frauen in qualifizierte Beschäftigung zu bringen. In Südostniedersachsen geht es hingegen um konkrete Maßnahmen, wie angesichts des demographischen Wandels die öffentliche Daseinsvorsorge auch zukünftig gewährleistet werden kann und gezielt Wachstumsimpulse in spezifischen Wirtschaftsbranchen wie der Gesundheits- oder Recyclingwirtschaft gesetzt werden können.
Anlage: Organigramm StK vom 30.04.2013
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erstellt am:
30.04.2013
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