Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Digitalpakt Schule: 522 Millionen Euro für die Verbesserung der schulischen IT-Bildungsinfrastruktur – Umsetzung in Niedersachsen ab August 2019

Die Niedersächsische Landesregierung wird den „Digitalpakt Schule“ zügig umsetzen. Das hat Niedersachsens Kultusminister Tonne nach einer Kabinettsbefassung mit dem Digitalpakt am (heutigen) Dienstag bekanntgegeben. „Die Förderanträge können ab August 2019 gestellt werden. Eine entsprechende Förderrichtlinie, über die die Schulträger ab diesem Zeitpunkt Mittel beantragen können, ist in der Vorbereitung“, so Kultusminister Tonne.

Über den Digitalpakt Schule erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen bis 2024 über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen zur Verfügung. 90 Prozent der Summe gehen direkt an die Schulen. 10 Prozent der Summe sind landesweiten und länderübergreifenden Projekten vorbehalten.

Den Schulen in Deutschland stehen über den Digitalpakt für die kommenden fünf Jahre insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung.

Im Interesse von Schulen und Schulträgern sei gewährleistet, dass das Antragsverfahren schlank gehalten werde und die Mittel schnell fließen könnten. Gleichzeitig werde eine hohe pädagogische Qualität gesichert, führte Kultusminister Tonne aus. Verwaltungstechnisch werde die Abwicklung über eine erweiterte Version der den Kommunen bekannten Software „KIP-Manager“ organisiert. Mit dieser setzt das Niedersächsische Innenministerium derzeit die Kommunalen Investitionsprogramme KIP I und KIP II um.

Die Verwendungszwecke der Mittel seien über die Bund-Länder-Vereinbarung wie auch über die Förderrichtlinie des Landes klar definiert, erläuterte der Kultusminister weiter. Tonne: „Es geht um den Aufbau nachhaltiger Strukturen wie WLAN-Ausleuchtung, digitale Lernplattformen, Anzeigegeräte in Klassenräumen wie zum Beispiel interaktive Tafeln, aber auch digitale Arbeitsplätze insbesondere in der berufsbezogenen Ausbildung und in den Naturwissenschaften.“

Die Anschaffung von mobilen Endgeräten wie Tablets sei erst nachrangig möglich, wenn eine Schule bereits die dafür erforderliche Infrastruktur vorhalte. „Zudem arbeiten wir an Regelungen, um abzusichern, dass wir mit Blick auf den Einsatz mobiler Endgeräte keine soziale Spaltung bekommen. Wir werden die Bezuschussung der Anschaffung von digitalen Endgeräten für Kinder von Eltern mit geringem Einkommen regeln. Hierfür erarbeiten wir derzeit ein tragfähiges Konzept.“

Der Richtlinienentwurf des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Digitalpakt sieht die Förderung der Schulen über zwei Säulen vor: Zum einen soll es einen Sockelbetrag von 30.000 Euro für jede Schule ab einer Anzahl von 60 Schülerinnen und Schülern geben. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Schulen vom Digitalpakt profitieren. Mit diesen rund 90 Millionen Euro oder rund 19 Prozent der Gesamtsumme steht den Schulen ein Basisbetrag zur Verfügung. Der Sockel muss vom Schulträger jeder einzelnen Schule verbindlich zur Verfügung gestellt werden. Kleine Schulen mit weniger als 60 Schülerinnen und Schülern bekommen einen anteiligen Sockelbetrag. Über den Sockelbetrag hinaus wird es Fördergelder pro Schülerin und Schüler geben (Kopfbetrag). Dieser Betrag wird den Kommunen entsprechend der jeweiligen Schülerzahlen zur Verfügung gestellt. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen. Damit kann der Schulträger gezielte Förderungen der digitalen Bildungsinfrastruktur entlang der schulischen Realität vor Ort vornehmen.

Mit Blick auf die inhaltlichen Ziele des Digitalpaktes verdeutlichte Kultusminister Tonne, dass es bei diesem „ausdrücklich nicht um die Digitalisierung von Schule“ gehe. Die Ergänzung bewährter Lernformen werde angestrebt, nicht deren Ersatz. „Digitale Medien sind ein Lernwerkzeug von vielen. Kein digitales Lernwerkzeug anzubieten, wäre realitätsfern und würde die Schülerinnen und Schüler auch nicht optimal für das Berufsleben vorbereiten. Die Nutzung digitaler Medien ist allgegenwärtig und sie verändert auch das Lernen“, unterstrich Tonne. Und: „Wir verfolgen in Niedersachsen das Ziel, Lernen mit und über Medien dort einzubinden, wo es pädagogisch sinnvoll oder notwendig ist. Es geht um Lehren und Lernen in einer zunehmend digitalen Welt.“ Aus diesem Grunde seien Medienentwicklungspläne und Medienbildungskonzepte integraler Bestandteil des Förderprogramms.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln