Landesregierung beschließt Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen
Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag Schwerpunkte ihrer Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen beschlossen. Der Dreiklang von sozialer Gerechtigkeit, Ökologie und Ökonomie betrifft die Nachhaltigkeit aller Politikfelder und sämtlicher Ressorts. Ressorts und Staatskanzlei entwickeln für eine nachhaltige Politik in ihren Geschäftsbereichen maßgebliche Ziele, Indikatoren und zu behandelnde Schwerpunktbereiche. Das Umweltministerium erstellt auf dieser Grundlage alle drei Jahre einen Bericht der Landesregierung, der die getroffenen Maßnahmen sowie den Fortschritt der Zielerreichung in den jeweiligen Schwerpunktbereichen dokumentiert.
Dem Landesamt für Statistik wird die Entwicklung, Bereitstellung, kontinuierliche Aktualisierung und Weiterentwicklung der erforderlichen Nachhaltigkeitsindikatoren übertragen. Das Umweltministerium richtet einen Beirat aus acht bis zehn Repräsentantinnen und Repräsentanten von Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in Niedersachsen ein, die die Landesregierung in allen wichtigen Fragen der Nachhaltigkeit beraten. Zudem unterstützt der Beirat die Landesregierung bei der regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie. Den Vorsitz des Beirats übernimmt die Staatssekretärin des Umweltministeriums, wo auch die Geschäftsführung angesiedelt wird.
In einem ersten Schritt wurden folgende Schwerpunktbereiche vereinbart:
- Bildung
- Finanzpolitik
- Landeseigene Liegenschaften
- Prävention bei Kindern und Jugendlichen
- Klimaschutz
- Naturschutz
- Land- und Forstwirtschaft
- Waldbewirtschaftung
- Ressourcenschonung
Bei der Entwicklung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie wird sich die niedersächsische Landesregierung auch an der gestern von den UN-Mitgliedsstaaten per Akklamation angenommenen Agenda für Nachhaltige Entwicklung orientieren. Die Agenda soll im Rahmen des UNO-Nachhaltigkeitsgipfels aller Staats- und Regierungschefs im September 2015 offiziell verabschiedet werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.08.2015
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Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
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