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Lebens- und Futtermittel: Land Niedersachsen zieht für mehr Transparenz und besseren Verbraucherschutz vors Bundesverfassungsgericht

Die niedersächsische Landesregierung will endlich einen besseren Schutz der Verbraucher vor gesundheitsgefährdenden und ekelerregenden Lebensmitteln erreichen. Sie übernimmt daher bundesweit eine Vorreiterrolle und reicht am (heutigen) Mittwoch einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht ein, um Unklarheiten im aktuell gültigen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) auszuräumen. Das hat das Kabinett am (gestrigen) Dienstag beschlossen.

Laut Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Christian Meyer ist die aktuelle Rechtslage unhaltbar. Landkreise und Städte brauchen nach seiner Auffassung so schnell wie möglich Rechtssicherheit, um Verstöße gegen das Lebensmittelrecht veröffentlichen zu können. Die Bundesregierung habe ein schlechtes Gesetz fabriziert.

In die Kritik geraten ist insbesondere eine Regelung in Paragraf 40 des LFGB, der die Nennung betroffener Lebens- und Futtermittel sowie der jeweils verantwortlichen Firmen regelt. Mehrere Gerichte, darunter auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, hatten diesen Paragrafen wegen einer fehlenden Löschungsfrist für verfassungswidrig erklärt und den Behörden Veröffentlichungen auf dieser Grundlage einstweilen untersagt. Ungenaue Formulierungen im Gesetz haben für zusätzliche Unsicherheit gesorgt. So ist etwa umstritten, ob zwei Untersuchungen in zwei unterschiedlichen Laboren notwendig sind, um einen Verstoß festzustellen oder ob zwei unabhängige Tests in derselben Einrichtung ausreichen.

Das Dilemma für Landkreise und Städte: Bleibt das LFGB in der geltenden Fassung in Kraft, sind sie einerseits verpflichtet, die Vorschriften anzuwenden, müssen aber andererseits wegen der genannten Gerichtsentscheidungen davon ausgehen, dass sie in jedem Einzelfall auf Antrag der Betroffenen eine Untersagungsverfügung erhalten. Deshalb ist in vielen Ländern der Vollzug des Bundesrechts per Erlass ausgesetzt worden.

Das Bundesverfassungsgericht müsse jetzt entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen nach dem Bundesgesetz eine Veröffentlichung zulässig ist, sagte Meyer. Ziel müsse mehr Transparenz für einen besseren Verbraucherschutz sein. Wenn „Ross und Reiter“ genannt werden dürften, werde sich mancher Übeltäter überlegen, ob er bei Lebens- und Futtermitteln zu Lasten der vielen ehrlichen Betriebe weiter trickse und täusche, sagte der Verbraucherschutzminister. Der Bund müsse endlich „raus aus der Zauderecke“ und zu mehr Kooperation bereit sein. Alles andere wäre eine Verschwendung von Verwaltungsressourcen, sagte Meyer.

Bis das Bundesverfassungsgericht über den Normenkontrollantrag entschieden hat, wird dem Wunsch der Kommunen gefolgt, den Vollzug der Vorschrift bis zur höchstrichterlichen Klärung auszusetzen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.08.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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