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Neuer Staatsvertrag für Vergabe von Medizinstudienplätzen

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Mittwoch den Entwurf für einen neuen Staatsvertrag über die Zulassung zum Medizinstudium zur Kenntnis genommen. Der Landtag wird jetzt über den beabsichtigten Staatsvertrag unterrichtet. Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017, das die bisherigen Zulassungsverfahren in Teilen für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Der neue Staatsvertrag muss gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum 31. Dezember 2019 in Kraft getreten sein. Er findet bereits für das Zulassungsverfahren zum Sommersemester 2020 Anwendung.

Der Entwurf für den neuen Staatsvertrag setzt die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach einer vorrangig eignungsorientierten Studienplatzvergabe und einer annähernden Vergleichbarkeit von Abiturnoten um. Der Staatsvertrag eröffnet durch Quoten- und Kriterienvielfalt als Gesamtsystem die vom Bundesverfassungsgericht erwartete Chancenoffenheit.

Die Abiturbestenquote wird von 20 auf 30 Prozent erhöht. Damit wird wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, wonach der Abiturdurchschnittsnote eine hohe Prognosekraft für den Studienerfolg attestiert wird. Die Wartezeitquote wird gestrichen. Künftig sollen zehn Prozent der begehrten Studienplätze nach der so genannten Zusätzlichen Eignungsquote vergeben werden. Berücksichtigt werden dürfen hier nur schulnotenunabhängige Kriterien. Dazu können unter anderem berufliche Erfahrungen im medizinischen Bereich oder besonderes ehrenamtliches Engagement zählen.

„Der Notendurchschnitt allein bietet keinen Aufschluss darüber, ob ein Studienplatzbewerber das Potenzial hat, ein guter Arzt zu werden. Es ist wichtig, bei der Zulassung zum Medizinstudium nicht nur die Abiturnote zum Maßstab zu machen. Ich freue mich, dass über die Einführung der neuen Erfahrungsquote Kriterien wie Empathie und sozialen Kompetenzen künftig stärker Rechnung getragen wird“, sagt Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler.

Um den besonderen Belangen von Bewerbern, die schon lange auf einen Studienplatz warten, gerecht zu werden, wird in dieser Quote bei der Studienplatzvergabe für Medizin, Zahn- und Tiermedizin ergänzend für zwei Jahre und mit abnehmendem Gewicht die erworbene Wartezeit neben validen Auswahlkriterien berücksichtigt.

60 Prozent der Plätze werden weiterhin über das Auswahlverfahren an den Hochschulen vergeben. Neu ist die Möglichkeit für den Landesgesetzgeber, hier im Umfang von bis zu 15 Prozent die Kriterien für die Vergabe der Studienplätze festzulegen.

Zum weiteren Verfahren:

Kultusministerkonferenz und Finanzministerkonferenz haben dem Entwurf für den neuen Staatsvertrag bereits zugestimmt. Die Unterzeichnung durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist noch im ersten Quartal 2019 vorgesehen – vorher muss der Landtag unterrichtet werden. Nach der Unterzeichnung müssen der Staatsvertrag als Landesgesetz ratifiziert und das Hochschulzulassungsgesetz angepasst werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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