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Niedersächsische Beamtinnen und Beamte erhalten bessere Möglichkeiten zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger

Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen sollen künftig bessere Möglichkeiten zur Versor­gung pflegebedürftiger Angehöriger bekommen. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag eine Verordnung beschlossen, durch den die Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte verbessert werden. Dieser Ent­wurf wird nun den Verbänden zur gemeinsamen Abstimmung vorgelegt. Außerdem sollen die beamtenrechtlichen Vorschriften an die schon für ArbeitnehmerInnen geltenden Regelun­gen des Pflegezeitgesetzes angepasst werden. Damit reagiert die Landesregierung auch auf die demografischen Herausforderungen.

Die Regelungen des Verordnungsentwurfs sollen die Situation für Beamtinnen und Beamte erleichtern, wenn es zu einem Pflegefall kommt. Falls etwa ein naher Angehöriger akut pfle­gebedürftig geworden ist, soll es der Beamtin oder dem Beamten möglich sein, eine bedarfs­gerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzu­stellen. Ebenso wird der Anspruch auf Sonderurlaub bei der schweren Erkrankung eines Kin­des erweitert. Dazu zählt auch die notwendige Begleitung eines Elternteils bei einer Kinder­kur. Zudem können Beamtinnen und Beamte zukünftig Urlaub ohne Bezüge erhalten, wenn sie einen schwerstkranken Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten wollen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.06.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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