Niedersächsische Beamtinnen und Beamte erhalten bessere Möglichkeiten zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger
Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen sollen künftig bessere Möglichkeiten zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger bekommen. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag eine Verordnung beschlossen, durch den die Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte verbessert werden. Dieser Entwurf wird nun den Verbänden zur gemeinsamen Abstimmung vorgelegt. Außerdem sollen die beamtenrechtlichen Vorschriften an die schon für ArbeitnehmerInnen geltenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes angepasst werden. Damit reagiert die Landesregierung auch auf die demografischen Herausforderungen.
Die Regelungen des Verordnungsentwurfs sollen die Situation für Beamtinnen und Beamte erleichtern, wenn es zu einem Pflegefall kommt. Falls etwa ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig geworden ist, soll es der Beamtin oder dem Beamten möglich sein, eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Ebenso wird der Anspruch auf Sonderurlaub bei der schweren Erkrankung eines Kindes erweitert. Dazu zählt auch die notwendige Begleitung eines Elternteils bei einer Kinderkur. Zudem können Beamtinnen und Beamte zukünftig Urlaub ohne Bezüge erhalten, wenn sie einen schwerstkranken Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten wollen.
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erstellt am:
09.06.2015
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