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Standardkosten-Modell

Das Standardkosten-Modell (SKM) ist eine Methode, mit der Bürokratiekosten, die durch die Erfüllung von Informationspflichten entstehen, standardisiert ermittelt werden. Bürokratiekosten entstehen zum Beispiel bei Statistikpflichten, Berichterstattungen, Genehmigungsanträ­gen, Registrierungen, Untersuchun­gen und Kontrollen. Dieser Verwaltungsaufwand wird in Euro und Cent gemes­sen und auf die Anzahl der Betroffenen in einem Jahr hochgerechnet. Ein Beispiel dazu:

  • Die Verordnung X verpflichtet zu vierteljährlicher Meldung bestimmter Daten. Diese Daten müssen 10.000 Unternehmen in Deutschland liefern, macht insge­samt 40.000 Meldungen pro Jahr. Für das Ausfüllen des Meldebo­gens benö­tigt ein Mitarbeiter 1 Stunde. Die Lohnkosten werden mit 60 Euro pro Stunde an­gesetzt, also kostet eine Meldung ein einzelnes Unternehmen 60 Euro. Das macht in der Summe 40.000 Meldungen x 60 Euro = 2.400.000 Euro pro Jahr. Die Ver­ordnung X kostet alle Unternehmen zusammen also 2,4 Millionen Euro pro Jahr.

Ein klares und beeindruckendes Ergebnis! Notwendige Voraussetzungen sind ein standardisiertes Messverfahren und die Validierung der Messergebnisse bereits während des Verfahrens. Statt der "gefühlten" Belastung erhält man belastbare Daten. Erst wenn man vor Augen geführt bekommt, wel­che Kosten ein Gesetz oder eine Verordnung verursacht, entsteht Druck, diese Kosten zu vermeiden. Erst wenn die einzel­nen Informationspflichten mit Preis­schildern versehen wurden, kann es gelin­gen, zu Vereinfachungen von Vor­schriften zu kommen, die Alle akzeptieren.

Mögliche Maßnahmen sind die Streichung von Informationspflichten, die Redu­zierung von Zielgruppen (also Ausnahmen für kleine und mittlere Unterneh­men), die Reduzierung der Periodizität und die Nutzung von E-Formularen. Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen wären die Folge. Ent­scheidend ist die Einbeziehung Aller, der Politik, der Fachleute, der Wirtschaft, der Verbände und Interessengruppen von Anfang an, um gemeinsam zu von allen akzeptierten Messergebnissen zu kommen.

Niedersachsen ist von Anfang an dabei:

Niedersachsen hat im Jahr 2006 zusammen mit fünf Bundesländern an einem von der Bertelsmann Stiftung initiierten Pilotprojekt zur Messung der Infor­mationskosten der Wirtschaft aus der Landesbauordnung teilgenommen. Ziel war, die Übertragbarkeit und den Nutzwert dieses bis dato niederländi­schen Verfahrens unter deutschen Bedin­gungen nachzuweisen. Ebenfalls im Jahr 2006 erfolgte die Teilnahme an einem weiteren länderübergreifenden Pilotprojekt, dem SMK-Scan: Dies ist die Grobmessung aller Landesgesetze und Landesverordnungen zur Ermittlung der "teuersten" Ge­setze und Verord­nungen.

Aufgrund der in den beiden Projekten gemachten Erfahrungen erschienen uns das SKM-Messverfahren und die Experten-Interviews als zu umfangreich. Wir haben uns daher einer Initiative des Landes Brandenburg angeschlossen und gemeinsam einen SKM-Kompakt-Leitfaden zur erleichterten Informations­kostenermittlung für die Verwaltungspraxis erarbeitet. Um diesen Leit­faden auf Praxistauglichkeit zu testen, wurde 2007 in einem länderübergreifenden Projekt die SKM-Kompakt-Messung des Gaststätten­rechts initiiert. Auf der Grund­lage des Leitfadens schloss sich in 2009 eine landesinterne Messung des nieder­sächsischen Heimrechts an.

Maßgebliche Erkenntnis aus unseren Projekten: SKM ist ein weiterer guter Schritt zum Bürokratieabbau. Der Schwerpunkt liegt jedoch nicht im Landes­recht, denn die Länder verursachen mit ihren Rechtsvorschriften nur rund 1 % der Informationskostenbelastung der Wirtschaft. 99 % der Informations­kosten und damit der Belastungen stammen aus den Regelungen von Bund und EU. Es ist daher sehr erfreu­lich, dass die Bundesregierung mit der Einset­zung des Natio­nalen Normen­kontrollrates im Jahr 2006 auch das Standard-Kosten-Mo­dell mit einer mittlerweile umfassenden Bestandsmessung eingeführt hat.

www.bundesregierung.de/buerokratieabbau
www.normenkontrollrat.bund.de

Niedersachsen in Zahlen Bildrechte: Nds. Staatskanzlei
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