Vorschriftenabbau
Unser Maßstab ist: Wir regeln nur das, was nötig ist, nicht was möglich ist!
Seit 2003 haben wir 53 % aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Niedersachsen abgebaut, der Bestand der Verwaltungsvorschriften wurde sogar um 62 % reduziert.
Im Mai 2003 hatten wir noch 4.135 Vorschriften
im Januar 2013 betrug der Bestand 1.921 Vorschriften
im Saldo haben wir 2.214 Vorschriften aufgehoben
Insgesamt wurden 137 Gesetze und Verordnungen und 2.077 Verwaltungsvorschriften aufgehoben.
Die ständige Bereinigung des Bestandes ist notwendig - in Niedersachsen ist dies seit Jahrzehnten eine laufende Aufgabe der Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung in der Staatskanzlei. Dadurch haben wir einen überschaubaren, qualitativ hochwertigen Vorschriftenbestand. Natürlich kommen der Landtag und die Landesregierung nicht umhin, auch neue Vorschriften, zum Beispiel zur Umsetzung von Bundes- und EU-Recht, auf den Weg zu bringen. Diese neuen Gesetze und Verordnungen sind in den oben genannten Zahlen natürlich berücksichtigt worden.
Bereits 2004 haben wir Grundsätze für die Befristung von Gesetzen und Verordnungen festgelegt: Sie sollen möglichst auf fünf Jahre befristet werden, dann wird geprüft, ob sie weiter notwendig sind oder entfallen können. Eine noch striktere Regelung gilt für Verwaltungsvorschriften: Sie treten in der Regel nach fünf Jahren automatisch außer Kraft. Damit soll das Bewusstsein geweckt werden, nach einer bestimmten Zeit erneut über die Notwendigkeit der Vorschriften nachzudenken.
Wir achten weiter darauf, dass wir die Anzahl unserer Vorschriften verringern oder sie zumindest konstant halten!